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EU-Berichterstattung zu Nachhaltigkeit und #UNSustainableDevelopmentGoals fehlt noch, warnen Prüfer

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Trotz des Engagements der EU für Nachhaltigkeit und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) berichtet oder überwacht die Europäische Kommission nicht, wie der EU-Haushalt und die EU-Politiken zur nachhaltigen Entwicklung und zur Erreichung der SDGs beitragen, so eine neue Überprüfung durch die Europäische Kommission Rechnungshof. Die Bausteine ​​für eine aussagekräftige Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-Ebene sind nach Ansicht der Wirtschaftsprüfer größtenteils noch nicht vorhanden. Die Kommission hat Nachhaltigkeit noch nicht in die Leistungsberichterstattung einbezogen, auch weil es keine langfristige Strategie für eine nachhaltige Entwicklung bis 2030 gibt. Zwei EU-Institutionen und -Agenturen veröffentlichen derzeit einen Nachhaltigkeitsbericht, während die Berichterstattung durch andere nur stückweise erfolgt.

Durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung - auch bekannt als Corporate Social Responsibility oder nichtfinanzielle Berichterstattung - veröffentlicht eine Organisation Informationen über ihre wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen. Ein Nachhaltigkeitsbericht präsentiert auch seine Werte und sein Governance-Modell und zeigt den Zusammenhang zwischen seiner Strategie und seinem Engagement für eine nachhaltige Weltwirtschaft auf.

Die EU setzt sich für Nachhaltigkeit und die Umsetzung der SDGs ein. Nach EU-Recht müssen bestimmte große Unternehmen über Nachhaltigkeit berichten, und sie beziehen die SDGs zunehmend in ihre Berichte ein. Die Prüfer prüften, ob die Kommission bei der Berichterstattung über nachhaltige Entwicklung mit gutem Beispiel vorangeht, und bewerteten, ob Voraussetzungen wie eine Strategie mit Zielvorgaben für die Berichterstattung vorhanden sind. Sie prüften auch, ob andere EU-Institutionen Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen.

„Die Bürger wollen und brauchen verlässliche Informationen darüber, wie die EU zu einer nachhaltigen Entwicklung in Bereichen wie dem Klimawandel beiträgt“, sagte Eva Lindström, das für die Überprüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Angesichts des Engagements der EU für die SDGs würden wir erwarten, dass die Kommission über die erzielten Ergebnisse berichten kann."

Derzeit präsentiert Eurostat bereits statistische Trends zu den SDGs in der EU, wobei weitgehend auf Informationen der Mitgliedstaaten zurückgegriffen wird. Die Kommission berichtet jedoch noch nicht über den Beitrag des EU-Haushalts und der EU-Politik zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Eine Ausnahme bildet der Bereich der externen Maßnahmen, in dem die Kommission ihr Leistungsberichtssystem an die Nachhaltigkeit anpasst.

In diesem Zusammenhang stellen die Prüfer fest, dass es der EU noch immer an einer Strategie für nachhaltige Entwicklung bis 2030 mangelt, in der die für die EU relevanten SDGs sowie die zu berichtenden Ziele und Vorgaben dargelegt sind. Die Kommission hat kürzlich Schritte in die richtige Richtung unternommen und ein Reflexionspapier veröffentlicht, in dem Szenarien für ein nachhaltiges Europa skizziert werden. Dieses Papier enthält jedoch keine Lückenanalyse darüber, was die EU in Bezug auf Haushalt, Politik und Gesetzgebung noch tun muss. Es wird auch nicht der Beitrag der EU-Ausgabenprogramme zur Umsetzung der SDGs dargestellt.

Zwei europäische Einrichtungen - die Europäische Investitionsbank und das Amt für geistiges Eigentum der EU - haben bisher Nachhaltigkeitsberichte veröffentlicht. Wie bei den anderen EU-Organen und -Agenturen stellten die Prüfer fest, dass sie hauptsächlich Informationen darüber liefern, wie sich die Funktionsweise ihrer Organisation auf die Nachhaltigkeit auswirkt, z. B. die Verwendung von Papier oder Wasser. Sie berichten jedoch nicht darüber, wie sie Nachhaltigkeitsthemen in ihre Planung und Strategie integriert haben.

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Die Überprüfung wirft auch die Herausforderung der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten auf. Nach Ansicht der Abschlussprüfer handelt es sich bei Nachhaltigkeitsrisiken häufig um finanzielle Risiken, weshalb es wichtig ist, die Nachhaltigkeit bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Darüber hinaus kann die externe Sicherung von Nachhaltigkeitsberichten die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Stakeholder in die bereitgestellten Informationen erhöhen und das Risiko von „Greenwashing“, dh Berichten, die lediglich als PR-Übungen verwendet werden, verringern.

Die Prüfer identifizieren vier Herausforderungen:

  • Erstellung einer EU-Nachhaltigkeitsstrategie und der SDGs nach 2020;
  • Einbeziehung der Nachhaltigkeit und der SDGs in den EU-Haushalt und die Leistungspläne;
  • Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in EU-Institutionen und -Agenturen und
  • Erhöhung der Glaubwürdigkeit durch Prüfung.

Die aktuellen Berichtspflichten der EU gemäß der Richtlinie 2014 / 95 über Informationen zur Nachhaltigkeit gelten für große Unternehmen von öffentlichem Interesse. Sie betreffen Unternehmen, Banken, Versicherungsunternehmen und andere von den Mitgliedstaaten identifizierte Einrichtungen, die an 7,400 notiert sind. Dies sind in der Regel große Unternehmen mit mehr als 500-Mitarbeitern. Organisationen können Informationen als eigenständige Berichte, als Teil ihrer Finanz- oder Jahresberichte oder in anderer Form veröffentlichen.

Die Schnellanalyse des EuRH „Berichterstattung zur Nachhaltigkeit: eine Bestandsaufnahme der EU-Institutionen und -Agenturen“ ist auf der EuRH-Website in 23 EU-Sprachen verfügbar. Eine Schnellanalyse untersucht die Fakten zu einem bestimmten Thema oder Problem; sie ist kein Prüfungsbericht. Am Montag, den 17. Juni, veranstalten die Prüfer in Brüssel das erste hochrangige Forum zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Weitere Informationen finden Sie unter ECA-Website.

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