EU
Neue Regeln zu #ShareholdersRights und #Transparency treten in Kraft
Am Montag (10 Juni) wurde das überarbeitet Aktionärsrechtsrichtlinie in Antrag gestellt. Es fördert einen verantwortungsbewussteren Aktienbesitz und behebt die Mängel in der Unternehmensführung, die zur Finanzkrise beigetragen haben.
Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung der Geschlechter Věra Jourová (Abbildung) sagte: „Wir haben die Lehren aus der Vergangenheit gezogen. Mit der überarbeiteten Aktionärsrechtsrichtlinie ebnen wir den Weg für verantwortungsvolle Investitions- und Unternehmensentscheidungen mit einem längeren Zeithorizont, anstatt uns auf kurzfristige finanzielle Gewinne zu konzentrieren. “
Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter müssen transparent über ihre Anlage- und Engagementpolitik sein und offenlegen, wie sie die sozialen und ökologischen Auswirkungen berücksichtigen. Es gibt auch neue Transparenzanforderungen für Proxy-Berater, die institutionelle Anleger bei der Abstimmung in Hauptversammlungen von Unternehmen beraten.
Mit den neuen Regeln wird die Vergütungspolitik der Unternehmen transparenter, ebenso wie die tatsächliche Vergütung der Direktoren. Um sicherzustellen, dass die Vergütungspolitik zu den langfristigen Interessen und zur Nachhaltigkeit des Unternehmens beiträgt, muss die Leistung der Direktoren kontinuierlich bewertet werden, auch unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten.
Darüber hinaus führt die Richtlinie einen Aktionär ein, der über die Vergütung spricht: Die Aktionäre haben das Recht zu erfahren, wie viel die Direktoren des Unternehmens bezahlt werden, und sie können dies beeinflussen. Die neuen Regeln enthalten auch Genehmigungs- und Offenlegungspflichten für Transaktionen mit wesentlichen verbundenen Parteien (in der Regel zwischen dem Unternehmen und seinem Direktor oder kontrollierenden Aktionär).
Schließlich wird es den Aktionären, die in einem anderen EU-Land ansässig sind, durch die neuen Vorschriften leichter fallen, an den Hauptversammlungen dieser Unternehmen teilzunehmen und abzustimmen, als wenn die Beteiligungsunternehmen ihren Sitz haben.
Weitere Informationen finden Sie im Website zu Gesellschaftsrecht und Corporate Governance.
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