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#StateAid - Kommission genehmigt neues Verpflichtungspaket für #NationalBankOfGreece

Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die griechische Unterstützung von der Kommission im Jahr 2000 gebilligt wurde 2014 und 2015Die National Bank of Greece (NBG) ist aufgrund eines neuen Verpflichtungspakets der griechischen Behörden weiterhin mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar. Seit 2015 hat die NBG ihre Geschäftstätigkeit erfolgreich erheblich rationalisiert und einen erheblichen Teil ihrer nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögenswerte außerhalb Griechenlands veräußert. Dies entspricht ihren Verpflichtungen aus der Kommissionsentscheidung von 2015.
Gleichzeitig ist es der NBG nicht gelungen, innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens andere Verpflichtungen zu erfüllen, insbesondere die Versicherungsaktivitäten und bestimmte andere nicht zum Kerngeschäft gehörende Vermögenswerte außerhalb Griechenlands zu veräußern.
Am 10 April 2019 haben die griechischen Behörden der Kommission ein neues Verpflichtungspaket vorgelegt, das überarbeitete Fristen für den Verkauf dieser verbleibenden Vermögenswerte oder alternativen zusätzlichen Vermögenswerte sowie Ausgleichsmaßnahmen, einschließlich zusätzlicher Umstrukturierungsverpflichtungen und der Verlängerung wichtiger bestehender Verpflichtungen, enthält.
Die Kommission kann Änderungen bestehender Beihilfeverpflichtungen der Mitgliedstaaten akzeptieren, sofern die neuen Verpflichtungen den ursprünglichen gleichwertig sind. Bei ihrer Bewertung berücksichtigte die Kommission mehrere Faktoren, darunter die Desinvestitionsbemühungen der NBG und die Tatsache, dass ihre Rentabilität durch die Verzögerung beim Verkauf bestimmter begrenzter Vermögenswerte nur geringfügig beeinträchtigt wird.
Auf dieser Grundlage und aufgrund der Ausgleichsmaßnahmen zur weiteren Rationalisierung der NBG-Geschäftstätigkeit sowie der vorgeschlagenen Verlängerung der meisten wesentlichen bestehenden Verpflichtungen gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die vorgeschlagenen Verpflichtungen als den bestehenden Verpflichtungen im Rahmen der Entscheidung von 2015 gleichwertig angesehen werden können.
Daher hat sie Griechenlands neues Verpflichtungspaket gemäß den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kommission. Wettbewerb Website, in der Bei öffentlichen Registerunter der Fallnummer SA.43365.
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