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#DiscoverEU - Fragen und Antworten

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Was ist DiscoverEU?

DiscoverEU ist eine EU-Initiative, die 18-Jährigen eine Reiseerfahrung bietet, die es ihnen ermöglicht, die Freizügigkeit der Europäischen Union zu nutzen, die Vielfalt der europäischen Regionen zu entdecken, ihren kulturellen Reichtum zu genießen und Menschen aus aller Welt zu treffen über den Kontinent. Gleichzeitig haben sie die Möglichkeit, mehr über sich selbst zu lernen, Selbstvertrauen zu gewinnen und Schlüsselkompetenzen wie Problemlösungs- und Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern.

Warum ist die Initiative nur für junge Menschen im Alter von 18 zugänglich?

DiscoverEU ist eine Initiative mit dem Ziel, jungen Menschen, die sich für 18 entscheiden, Reise- und Mobilitätsmöglichkeiten anzubieten. Das Programm richtet sich speziell an 18-Jährige, da dieses Alter einen wichtigen Schritt in Richtung Erwachsenenalter darstellt und mit einem besseren Verständnis für Europa in seiner ganzen Vielfalt einhergehen sollte.

Warum bieten Sie diese Möglichkeit nicht allen 18-Jährigen an?

Ziel ist es, möglichst vielen jungen Menschen die Chance zu geben, von DiscoverEU zu profitieren. Mit einem aktuellen Budget von 16 Mio. können jedoch nicht alle 18-Jährigen in Europa Reisepässe angeboten werden.

Aufgrund des großen Interesses und der durchweg positiven Rückmeldungen der Teilnehmer möchte die Kommission DiscoverEU weiterentwickeln und die Reichweite der Initiative für benachteiligte Gruppen sowie die Lerndimension im Einklang mit den allgemeinen Zielen des zukünftigen Erasmus-Programms weiter stärken. Daher hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, der Initiative im Rahmen des zukünftigen Programms 700 Millionen Euro bereitzustellen. Erasmus Programm (2021-2027). Wenn das Europäische Parlament und der Rat dem Vorschlag zustimmen, können weitere 1.5-Millionen 18-Jährige zwischen 2021 und 2027 reisen.

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Gibt es eine Quote pro Land?

Für jeden Mitgliedstaat wird eine Quote von Reisepässen festgelegt, die sich nach dem Bevölkerungsanteil im Vergleich zur Gesamtbevölkerung der Europäischen Union richtet. Falls in bestimmten Ländern weniger Antragsteller als festgelegte Quoten vorhanden sind, werden die verbleibenden Reisepässe auf die Länder verteilt, in denen sich mehr Antragsteller als ihre Quoten befinden.

Wie viele Tage dürfen die Teilnehmer reisen?

Jugendliche können für mindestens 1-Tage und bis zu 1-Monat reisen. Sie sollten mindestens einen Mitgliedstaat in der Europäischen Union mit Ausnahme ihres Wohnsitzlandes besuchen. Für diese Runde müssen die Reisen zwischen 1 August 2019 (erstes Abreisedatum) und 31 Januar 2020 (letztes Rückflugdatum) beginnen.

Welche Verkehrsmittel können genutzt werden?

Die Teilnehmer reisen grundsätzlich mit der Bahn. Um jedoch den größtmöglichen Zugang zu gewährleisten - beispielsweise für Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen oder in abgelegenen Gebieten -, können alternative Transportmittel angeboten werden, wie Busse oder Fähren oder ausnahmsweise Flugzeuge, falls erforderlich und mitgenommen Berücksichtigung von Umwelt, Reisen und Entfernung. Die Reise erfolgt in der zweiten Klasse.

Kann ein Teilnehmer alleine oder in einer Gruppe von Freunden reisen?

Teilnehmer können entweder einzeln oder in einer Gruppe von maximal fünf Personen reisen. Bei Gruppenreisen muss ein Gruppenleiter benannt werden. Dieser füllt das Anmeldeformular aus und beantwortet das Quiz sowie die Zusatzfragen. Nach dem Absenden der Anmeldung erhält er in der Bestätigungs-E-Mail einen Code, den er den Gruppenmitgliedern mitteilen sollte, um deren Anmeldung zu ermöglichen. Mit dem vom Gruppenleiter bereitgestellten Code können sich die übrigen Gruppenmitglieder online registrieren und ihre persönlichen Daten eingeben.

Wenn ein Gruppenantrag erfolgreich ist, können alle Gruppenmitglieder teilnehmen?

Ja, ein Gruppenantrag wird als ein einziger Antrag bewertet.

Wie werden die jungen Leute ausgewählt?

Die Auswahl der Bewerber erfolgt über ein im Internet verfügbares Online-Bewerbungstool Europäisches Jugendportal. Bewerber müssen zuerst die Kriterien für die Zulassungskriterien bestehen. Dann müssen alle Bewerber ein Quiz absolvieren. Sie müssen 5-Multiple-Choice-Fragen zu allgemeinem Wissen in der Europäischen Union, zu anderen Initiativen der Europäischen Union für Jugendliche und zu den Wahlen zum Europäischen Parlament beantworten. Schließlich müssen sie eine weitere Frage zur Bewerbungsrunde beantworten. Die richtigen Antworten auf das Quiz und diese letzte Frage werden es der Europäischen Kommission ermöglichen, ihre Auswahl zu treffen und die Bewerber zu ordnen.

Was ist mit jungen Menschen mit eingeschränkter Mobilität und / oder besonderen Bedürfnissen?

Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen (z. B. eingeschränkter Mobilität, Sehstörungen) haben möglicherweise Anspruch auf angemessene zusätzliche Unterstützung. Diese Kosten werden von Fall zu Fall nach ihren Bedürfnissen und auf der Grundlage entsprechender Unterlagen nach den nationalen Rechtsvorschriften des Wohnsitzmitgliedstaats bewertet. In diesem Zusammenhang könnten die Kosten für besondere Unterstützung (z. B. eine Begleitperson, ein Hund für sehbehinderte Teilnehmer) übernommen werden. Die Kommission fordert Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen generell nachdrücklich zur Bewerbung auf.

Sollten die ausgewählten Teilnehmer die Reisepässe selbst buchen?

Nein. Ausgewählte Teilnehmer dürfen ihre Reisepässe nicht selbst buchen, da separat erworbene Tickets nicht erstattet werden. Reisepässe für die ausgewählten Teilnehmer werden ausschließlich von dem von der Europäischen Kommission benannten externen Auftragnehmer gebucht, gekauft und zugestellt.

Kann ein Verwandter oder Freund, der älter ist als 18, mit dem Teilnehmer reisen?

Ja auf eigene Kosten. Sie selbst müssten buchen und für ihre Reisearrangements bezahlen.

Ist der Reisepass auf eine andere Person übertragbar?

Nein. Jeder Reisepass wird einer bestimmten Person zugewiesen und kann unter keinen Umständen auf eine andere Person übertragen werden. Der Name auf dem Reisepass kann nicht geändert werden.

Was ist, wenn die Teilnehmer ihre Reise absagen oder ändern müssen?

Eventuelle Stornierungs- oder Änderungsgebühren müssen von den Teilnehmern übernommen werden. Es gibt kein zusätzliches Budget zur Deckung dieser Ausgaben, gleich aus welchem ​​Grund.

Ist eine der folgenden Ausgaben enthalten: Reiseversicherung, Unterkunft, Verpflegung oder sonstige mit der Reise verbundene Kosten?

Nein. Die Initiative beinhaltet keine Reiseversicherung. Der Versicherungsschutz liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers. Darüber hinaus werden Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten, die während der Reise zu zahlen sind, oder sonstige mit der Reise verbundene Kosten vom Teilnehmer getragen.

Der Teilnehmer sollte für die gesamte Dauer der Reise eine angemessene Kranken- und Reiseversicherung abschließen. Der Basis-Krankenversicherungsschutz wird in der Regel durch die nationale Krankenversicherung des Teilnehmers während seines Aufenthalts in einem anderen EU-Land über die Europäische Krankenversicherungskarte gewährleistet. Der Versicherungsschutz der Europäischen Krankenversicherungskarte oder einer privaten Krankenversicherung deckt jedoch möglicherweise nicht alle möglichen Fälle ab, insbesondere wenn eine Rückführung oder ein spezieller medizinischer Eingriff erforderlich ist. In diesem Fall ist eine ergänzende private Versicherung ratsam.

Hilft die Europäische Kommission den Teilnehmern bei der Buchung von Unterkünften?

Die Buchung der Unterkunft liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers.

Wird die Europäische Kommission bestimmten Transportunternehmen den Vorzug geben?

Nein. Der Auftragnehmer, der die Reisen buchen wird, kann zwischen den öffentlichen Verkehrsmitteln und den Betreibern oder Linien wählen.

Wie können die Teilnehmer ihre Reisen vorbereiten?

Der Europäisches Jugendportal hat eine Website mit praktischen Informationen über Reisen in Europa, wo Teilnehmer nützliche Tipps finden. Teilnehmer müssen während der Reise über gültige Reisedokumente verfügen. Für alles, was mit einem solchen Dokument zusammenhängt (z. B. dessen Gültigkeit), ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Jugendliche sollten bei Reisen innerhalb der Europäischen Union außerdem einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitführen. Für alles, was mit einem solchen Dokument zusammenhängt (z. B. Gültigkeit usw.), ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

Was wird von den ausgewählten Teilnehmern erwartet?

Die Europäische Kommission möchte von den jungen Reisenden hören und sie dazu ermutigen, ihre Erfahrungen mitzuteilen. Deshalb werden die Teilnehmer nach ihrer Auswahl zu Botschaftern der Initiative. Sie werden ermutigt, über ihre Reiseerfahrungen zu berichten, zum Beispiel durch soziale Medien wie Instagram, Facebook und Twitter oder durch Präsentationen in ihrer Schule oder in ihrer Gemeinde. Die Teilnehmer sind herzlich eingeladen, der Facebook-Gruppe für diese Initiative eingerichtet.

Wie war das Feedback der Teilnehmer in der ersten Runde?

Das Feedback der Teilnehmer war sehr positiv. Für viele war es das erste Mal, dass sie ohne Eltern oder andere Erwachsene gereist waren, und die Mehrheit gab an, unabhängiger zu werden. Sie erklärten auch, dass die DiscoverEU-Erfahrung ihnen ein besseres Verständnis anderer Kulturen und der europäischen Geschichte vermittelt habe. Und sie glauben, dass es ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessert hat. Zwei Drittel gaben an, dass sie ihren Reisepass ohne DiscoverEU nicht finanzieren könnten.

Wo kann man mehr Informationen zu den Regeln des Wettbewerbs finden?

Die Wettbewerbsregeln werden auf dem Europäischen Jugendportal veröffentlicht.

Mehr Infos

Pressemitteilung

Europäisches Jugendportal    

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