Vernetzen Sie sich mit uns

Albanien

#EuropeanBorderAndCoastGuard - Das erste Abkommen mit einem Nicht-EU-Land über die Grenzzusammenarbeit wird wirksam

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir nutzen Ihre Anmeldung, um Ihnen Inhalte auf die von Ihnen gewünschte Weise bereitzustellen und um Sie besser zu verstehen. Sie können sich jederzeit abmelden.

Am 1. Mai ist das Abkommen über die Grenzzusammenarbeit zwischen der Europäischen Grenz- und Küstenwache und Albanien in Kraft getreten. Es handelt sich um das erste Abkommen über operative Zusammenarbeit mit einem benachbarten Nicht-EU-Land und zugleich um das erste derartige Abkommen mit einem EU-Partner aus dem Westbalkan, das seit der Gründung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Kraft getreten ist.

Das Abkommen wird es der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache ermöglichen, gemeinsame Operationen durchzuführen und Teams an den Grenzen zwischen Albanien und der EU einzusetzen, um im Einvernehmen mit den albanischen Behörden und den Behörden der an das Einsatzgebiet angrenzenden EU-Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der irregulären Migration – insbesondere im Falle plötzlicher Veränderungen der Migrationsströme – und der grenzüberschreitenden Kriminalität beizutragen.

Die ersten Teams der europäischen Grenz- und Küstenwache sollen Ende Mai an der albanischen Grenze zu Griechenland eingesetzt werden.

Der für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos erklärte: „Das Abkommen mit Albanien – das erste dieser Art mit einem Drittland – ist ein Meilenstein in der externen Zusammenarbeit der EU im Grenzmanagement. Gemeinsam können wir nun besser auf potenzielle Migrationsherausforderungen reagieren. Ich hoffe, es ebnet den Weg für eine engere Zusammenarbeit mit der gesamten Westbalkanregion. Albanien hat großes Engagement in der Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und Grenzmanagement gezeigt.“

Ähnliche Vereinbarungen werden derzeit geschlossen mit Nordmakedonien (Juli 2018), Serbien (September 2018), Bosnien und Herzegowina (Januar 2019) und Montenegro (Februar 2019). Anfang dieses Jahres einigten sich das Europäische Parlament und der Rat darauf, das Mandat verstärken der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, auch zur Zusammenarbeit mit Partnerländern außerhalb der unmittelbaren Nachbarschaft der EU.

Teile diesen Artikel:

EU Reporter veröffentlicht Artikel aus verschiedenen externen Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen entsprechen nicht unbedingt denen von EU Reporter. Bitte lesen Sie den vollständigen Inhalt von EU Reporter. Veröffentlichungsbedingungen Weitere Informationen: EU Reporter nutzt künstliche Intelligenz als Werkzeug zur Verbesserung der journalistischen Qualität, Effizienz und Zugänglichkeit und gewährleistet gleichzeitig eine strenge menschliche redaktionelle Kontrolle, ethische Standards und Transparenz bei allen KI-gestützten Inhalten. Bitte lesen Sie den vollständigen Bericht von EU Reporter. KI-Richtlinie .

Trending