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#SecurityUnion - Die Europäische Kommission begrüßt die endgültige Verabschiedung des neuen europäischen Strafregisterinformationssystems für verurteilte Drittstaatsangehörige

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Der Rat hat dem Vorschlag der Kommission zur Einrichtung eines Europäischen Strafregisterinformationssystems für verurteilte Drittstaatsangehörige seine endgültige Zustimmung erteilt.

Dieses zentrale System zielt auf die Verbesserung des Austauschs von Strafregisterinformationen über verurteilte Nicht-EU-Bürger und Staatenlose über das bestehende europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS).

Die für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung zuständige Kommissarin Vĕra Jourová erklärte: „Das neue System wird es den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, durch eine einfache Suche in ECRIS schneller und einfacher Drittstaatsangehörige zu identifizieren, die bereits in der EU verurteilt wurden. Dies wird dazu beitragen, die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zu verbessern und so Kriminalität und Terrorismus in der gesamten EU wirksamer zu bekämpfen. Europa wird so für alle Bürger sicherer.“

Hauptmerkmale von ECRIS TCN

  • Die Datenbank wird online verfügbar sein, und die Behörden können leicht mit einem Treffer- / Nicht-Treffer-Suchmechanismus suchen: Durch einen Treffer werden die Mitgliedsstaaten ermittelt, aus denen vollständige Strafregisterinformationen zu einer bestimmten Person abgerufen werden können.
  • Das System enthält nur Identitätsinformationen, einschließlich Fingerabdrücken und, sofern verfügbar, Gesichtsbilder.
  • Das System wird von eu-LISA verwaltet, der EU-Agentur, die für die Verwaltung großer Informationssysteme im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zuständig ist.
  • Neben der Verwendung des Systems für Strafverfahren kann es auch für andere genehmigte Zwecke verwendet werden, z. B. bei der Freimachung von Personen, um mit Kindern zu arbeiten, oder um eine Lizenz zu erhalten, beispielsweise für den Umgang mit Feuerwaffen. 

Nächste Schritte

Wie bereits vom Europäischen Parlament angenommen, werden die neuen Vorschriften in allen Mitgliedstaaten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in den nächsten Wochen in Kraft treten.

Des Weiteren Gesetzgebung Der von der Kommission vorgeschlagene Vorschlag wird ebenfalls verhandelt, so dass auch die ECRIS-TCN-Datenbank überprüft werden kann, wenn eine Reisegenehmigung für die Einreise in die EU (über die EU) beantragt wird ETIAS-System) bei der Prüfung von Visumanträgen (über die Visa-Informationssystem) oder bei der Untersuchung von Identitätsbetrug.

In diesen Fällen würden nur die Identitätsinformationen der wegen schwerer Straftaten oder Terrorismus verurteilten Personen zur Verfügung gestellt.

Hintergrund

ECRIS wird derzeit jährlich rund 3 millionenfach eingesetzt, um Informationen über frühere strafrechtliche Verurteilungen auszutauschen. In rund 30% der Fälle, in denen Informationen über Strafregister angefordert werden, wird eine positive Antwort gegeben, was bedeutet, dass tatsächliche Strafregisterinformationen bereitgestellt werden. Dies gilt hauptsächlich für Strafverfahren. Es kann jedoch auch zu anderen genehmigten Zwecken verwendet werden, z. B. zum Erwerb einer Lizenz für Schusswaffen oder zur Genehmigung der Arbeit mit Kindern.

Die Verbesserung von ECRIS in Bezug auf Drittstaatsangehörige ist Teil der EU Europäische Agenda für Sicherheit. ECRIS-TCN ist auch Teil des neuen Ansatzes der Europäische Kommission auf dem Weg zum Datenmanagement für Grenzen und Sicherheiteny Alle zentralen EU-Informationssysteme für das Sicherheits-, Grenz- und Migrationsmanagement sollten unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte interoperabel werden.

Mehr Infos

ECRIS-TCN

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