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#EUForeignInvestment-Verordnung tritt in Kraft

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Der neue EU-Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen ist nun in Kraft. Er trägt maßgeblich dazu bei, die Sicherheit und öffentliche Ordnung Europas im Hinblick auf ausländische Direktinvestitionen in der EU zu gewährleisten.

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker (Abbildung) sagte: „Wir müssen die Käufe ausländischer Unternehmen, die auf die strategischen Vermögenswerte Europas abzielen, genau prüfen. Ich möchte, dass Europa weiterhin offen für Geschäfte bleibt, habe aber immer wieder betont, dass wir keine naiven Freihändler sind. Die Annahme und das Inkrafttreten dieses Vorschlags in nahezu Rekordzeit zeigen, dass wir unseren Worten stets Taten folgen lassen, wenn es um die Verteidigung der europäischen Interessen geht.“

Die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten werden nun die notwendigen Schritte unternehmen, um den Rahmen bis Oktober 2020 einsatzbereit zu machen. Diese Schritte betreffen insbesondere die Einrichtung des neuen EU-weiten Kooperationsmechanismus, der den Mitgliedstaaten und der Kommission dies ermöglicht Informationen austauschen und Bedenken im Zusammenhang mit bestimmten Auslandsinvestitionen äußern.

Der Vorschlag zur Schaffung des ersten EU-weiten Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen wurde von Präsident Juncker während der Rede zur Lage der Union 2017 vorgestellt und im März 2019 vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen.

Weitere Informationen finden Sie im vollständigen Pressemitteilung und einem Factsheet.

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