EU
#WorkLifeBalance – Neue Urlaubsregelungen für die Familienpflege
Das Europäische Parlament stimmt über neue Regeln ab, die es Eltern und Betreuern ermöglichen sollen, Berufs- und Familienleben besser zu vereinbaren.
Warum neue EU-Regeln nötig sind
Anpassungsfähigere Arbeitsbedingungen sowie Familien- und Pflegeurlaub würden berufstätigen Eltern und Betreuern dabei helfen, private und berufliche Interessen in Einklang zu bringen und die Entscheidung zwischen Familie und Beruf zu vermeiden. Sie sind Teil der Die sozialen Maßnahmen zur Verbesserung des Lebens und des Wohlbefindens der Menschen.
Die Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter
Frauen, deren Erwerbsquote war 66.5% (im Vergleich zu 78 % bei den Männern) arbeiten im Jahr 2017 weitaus häufiger Teilzeit, um sich um Kinder und Verwandte zu kümmern, und sind mit beruflichen Unterbrechungen konfrontiert, die dazu beitragen, dass sie im Durchschnitt weniger bezahlt werden und weniger haben niedrigere Renten als Männer.
Die neuen Regeln zum Besseren Work-Life-Balance Ziel ist es, die Beschäftigungsquote von Frauen zu erhöhen, Anreize für Väter zu schaffen, familienbedingten Urlaub zu nehmen und die Gleichstellung der Geschlechter und Chancengleichheit zu fördern.
Abstimmung im Parlament
Die Verhandlungsführer des Parlaments und des Rates erreichten a vorläufige Vereinbarung am 24. Januar 2019 über den endgültigen Text der neuen Vorschriften, der am 26. Februar vom Beschäftigungsausschuss des Parlaments unterstützt wurde.
Alle Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden am 4. April über die Vereinbarung abstimmen. Es müsste außerdem vom Rat offiziell genehmigt werden, bevor es in Kraft treten kann. Danach hätten die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die Regeln in nationales Recht umzusetzen.
Hauptelemente der neuen Regeln
Die Gesetzgebung würde neue oder höhere Mindeststandards für den Eltern- und Pflegeurlaub festlegen.
Väter hätten Anspruch auf mindestens zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub, der mindestens in Höhe des Krankengeldes vergütet würde. Dies würde auch für gleichgestellte zweite Elternteile gelten, sofern dies nach nationalem Recht anerkannt ist.
Menschen hätten Anspruch auf mindestens vier Monate Elternurlaub, davon sind zwei Monate nicht übertragbar und bezahlt. Die Höhe der Entschädigung würde von den EU-Ländern festgelegt.
Arbeitnehmer, die schwerkranke oder pflegebedürftige Angehörige pflegen, können jährlich fünf Tage Pflegeurlaub beanspruchen.
Darüber hinaus würden Eltern und Betreuer von verbesserten Rechten profitieren, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen, beispielsweise flexible oder verkürzte Arbeitszeiten.
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