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Die Kommission begrüßt die Einigung über neue Regeln, die den Weg für eine bessere Erfassung der Online-Verkäufe von #VAT ebnen

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Die Kommission hat die Einigung der Mitgliedstaaten über detaillierte Maßnahmen zur Vereinfachung der Mehrwertsteuerregeln für den Online-Verkauf von Waren begrüßt und auch sichergestellt, dass Online-Marktplätze ihren Beitrag zur Bekämpfung von Steuerbetrug leisten.

Die heute vereinbarten neuen Regeln werden eine reibungslose Einführung der neuen Mehrwertsteuermaßnahmen für den elektronischen Handel gewährleisten vereinbart im Dezember 2017 Sie sollen den Mitgliedstaaten außerdem dabei helfen, die fünf Milliarden Euro an Steuereinnahmen wieder hereinzuholen, die dem Sektor jährlich entgehen – eine Zahl, die bis 2021 auf sieben Milliarden Euro steigen soll. Die Wirtschafts- und Finanzminister der EU haben dies bei ihrem Treffen in Brüssel beschlossen.

Kommissar für Wirtschaft, Finanzen, Steuern und Zollunion Pierre Moscovici (Abbildung) sagte: „Schritt für Schritt schließen wir die Lücken, durch die Steuereinnahmen verloren gehen, und berauben die EU-Länder mit Mitteln, die für öffentliche Dienstleistungen und Investitionen verwendet werden könnten. Gleichzeitig bringen wir die Mehrwertsteuerregeln in die 21 einst Jahrhundert, Anpassung an eine zunehmend digitale und globalisierte Wirtschaft. Unternehmen sollten sich auf einen reibungslosen Übergang zum umfassenderen Mehrwertsteuersystem für den elektronischen Handel im Jahr 2021 freuen. “

Bekämpfung der Nichteinhaltung der Mehrwertsteuer bei Verkäufen durch Online-Plattformen

Unternehmen außerhalb der EU, einschließlich solcher mit Lagern oder sogenannten „Fulfillment-Centern“ in der EU, können Waren über Online-Marktplätze an EU-Verbraucher verkaufen. Für die Steuerbehörden ist es oft schwierig, die auf diese Waren fällige Mehrwertsteuer einzuziehen.

Gemäß den im Dezember 2017 vereinbarten Maßnahmen gelten Online-Marktplätze künftig als Verkäufer, wenn sie den Verkauf von Waren im Wert von bis zu 150 Euro an Kunden in der EU durch Unternehmen außerhalb der EU über ihre Plattform ermöglichen. Wichtig ist, dass dieselben Regeln gelten, wenn Unternehmen außerhalb der EU Online-Plattformen nutzen, um Waren aus „Fulfillment-Centern“ in der EU zu verkaufen, unabhängig vom Wert. So können die Steuerbehörden die auf diese Verkäufe fällige Mehrwertsteuer geltend machen. Von Online-Plattformen wird außerdem erwartet, Aufzeichnungen über die Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen zu führen, die von Unternehmen getätigt werden, die die Plattform nutzen.

In den heute vereinbarten Regeln wird detaillierter festgelegt, wann Online-Marktplätze solche Lieferungen erleichtern sollen oder wann dies nicht der Fall ist, je nachdem, ob sie die Lieferbedingungen sowie ihre Beteiligung an der Zahlung festlegen oder nicht oder Bestellung und Lieferung der Ware. Sie legen auch detailliert fest, welche Art von Aufzeichnungen von Plattformen geführt werden müssen, die die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an Kunden in der EU erleichtern.

Ein neues Mehrwertsteuersystem für Online-Verkäufer 

Die heute vereinbarten Durchführungsbestimmungen stellen zudem sicher, dass ab 2021 ein brandneues Mehrwertsteuersystem für alle Unternehmen bereitsteht, die Waren online verkaufen. Die Bestimmungen führen neue Bausteine ​​für das System ein, die Online-Unternehmen benötigen, um die Vorteile des EU-Binnenmarkts voll auszuschöpfen.

Das durch diese Maßnahmen eingeführte aktualisierte elektronische Unternehmensportal für die Mehrwertsteuer bzw. der „One-Stop-Shop“ wird es Unternehmen, die Waren online an ihre Kunden verkaufen, ermöglichen, ihren Mehrwertsteuerpflichten in der EU über ein benutzerfreundliches Online-Portal in ihrer eigenen Sprache nachzukommen.

Ohne das Portal wäre in jedem EU-Mitgliedstaat, in den sie verkaufen möchten, eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich - eine Situation, die von Unternehmen als eines der größten Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel von Kleinunternehmen bezeichnet wird. Das System ist bereits seit 2015 für E-Service-Anbieter vorhanden und funktioniert gut.

Nächste Schritte

Die endgültige Annahme der neuen Regeln wird möglich sein, sobald die beratende Stellungnahme des Europäischen Parlaments verfügbar ist. Die Mitgliedstaaten können sich jedoch auf die heute verabschiedeten Regeln verlassen, um mit der Erweiterung ihrer IT-Systeme zu beginnen.

Die neuen Mehrwertsteuerregeln gelten ab dem 1. Januar 2021, wobei die Mitgliedstaaten bis Ende 2020 Zeit haben, die neuen Regeln der Mehrwertsteuerrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Unternehmen, die den erweiterten One Stop Shop mit Mehrwertsteuer nutzen möchten, können sich ab dem 1. Oktober 2020 in den Mitgliedstaaten registrieren lassen.

Mehr Infos

Die Maßnahmen folgen den Empfehlungen der Kommission  Mehrwertsteuer-Aktionsplan auf einen einzigen EU-Mehrwertsteuerbereich, der im April 2016 vorgestellt wurde.

Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem spielt im europäischen Binnenmarkt eine wichtige Rolle. Die Mehrwertsteuer ist eine wichtige und wachsende Einnahmequelle der EU und belief sich 1 auf über eine Billion Euro, was 2015 % des BIP der EU entspricht. Auch eine der Eigenmittel der EU basiert auf der Mehrwertsteuer.

Seite der GD TAXUD zur Mehrwertsteuer für den elektronischen Handel einschließlich Rechtstexten

Pressemitteilung zum Mehrwertsteuerabkommen im Dezember 2017 für den elektronischen Handel

Fragen und Antworten zur Mehrwertsteuer für den E-Commerce 

Aktionsplan zur Mehrwertsteuer - Wege zu einer einzigen EU-MwSt-Bereich

Digitalen Binnenmarkt-Strategie

Digitaler Binnenmarkt – Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel

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