EU
Die Kommission begrüßt die Einigung über neue Regeln, die den Weg für eine bessere Erfassung der Online-Verkäufe von #VAT ebnen
Die Kommission hat die Einigung der Mitgliedstaaten über detaillierte Maßnahmen zur Vereinfachung der Mehrwertsteuerregeln für den Online-Verkauf von Waren begrüßt und auch sichergestellt, dass Online-Marktplätze ihren Beitrag zur Bekämpfung von Steuerbetrug leisten.
Die heute vereinbarten neuen Regeln werden eine reibungslose Einführung der neuen Mehrwertsteuermaßnahmen für den elektronischen Handel gewährleisten vereinbart im Dezember 2017 und die im Januar 2021 in Kraft treten werden. Sie sollen den Mitgliedstaaten auch dabei helfen, die jährlich in diesem Sektor verlorenen Steuereinnahmen in Höhe von 5 Mrd. EUR wiederzugewinnen - ein Wert, der bis 7 auf 2020 Mrd. EUR steigen soll. Die EU-Wirtschafts- und Finanzminister nahmen die Entscheidung bei ihrem Treffen in Brüssel.
Kommissar für Wirtschaft, Finanzen, Steuern und Zollunion Pierre Moscovici (Abbildung) sagte: „Schritt für Schritt schließen wir die Lücken, durch die Steuereinnahmen verloren gehen, und berauben die EU-Länder mit Mitteln, die für öffentliche Dienstleistungen und Investitionen verwendet werden könnten. Gleichzeitig bringen wir die Mehrwertsteuerregeln in die 21 einst Jahrhundert, Anpassung an eine zunehmend digitale und globalisierte Wirtschaft. Unternehmen sollten sich auf einen reibungslosen Übergang zum umfassenderen Mehrwertsteuersystem für den elektronischen Handel im Jahr 2021 freuen. “
Bekämpfung der Nichteinhaltung der Mehrwertsteuer bei Verkäufen durch Online-Plattformen
Nicht-EU-Unternehmen, einschließlich solcher, die Lagerhäuser oder sogenannte „Fulfillment-Zentren“ in der EU nutzen, können Waren über Online-Marktplätze an EU-Verbraucher verkaufen. Für die Steuerbehörden kann es oft schwierig sein, die auf diese Waren fällige Mehrwertsteuer zu erhalten.
Gemäß den im Dezember 2017 vereinbarten Maßnahmen gelten Online-Marktplätze als Verkäufer, wenn sie den Verkauf von Waren mit einem Wert von bis zu 150 EUR an Kunden in der EU durch Nicht-EU-Unternehmen über ihre Plattform erleichtern. Wichtig ist, dass die gleichen Regeln gelten, wenn Nicht-EU-Unternehmen Online-Plattformen verwenden, um Waren von „Fulfillment-Zentren“ in der EU unabhängig von ihrem Wert zu verkaufen, sodass die Steuerbehörden die auf diese Verkäufe fällige Mehrwertsteuer geltend machen können. Von Online-Plattformen wird auch erwartet, dass sie Aufzeichnungen über Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen führen, die von Unternehmen getätigt wurden, die die Plattform nutzen.
In den heute vereinbarten Regeln wird detaillierter festgelegt, wann Online-Marktplätze solche Lieferungen erleichtern sollen oder wann dies nicht der Fall ist, je nachdem, ob sie die Lieferbedingungen sowie ihre Beteiligung an der Zahlung festlegen oder nicht oder Bestellung und Lieferung der Ware. Sie legen auch detailliert fest, welche Art von Aufzeichnungen von Plattformen geführt werden müssen, die die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an Kunden in der EU erleichtern.
Ein neues Mehrwertsteuersystem für Online-Verkäufer
Durch die heute vereinbarten Durchführungsbestimmungen wird auch sichergestellt, dass ab 2021 ein brandneues Mehrwertsteuersystem für alle Unternehmen verfügbar ist, die Waren online verkaufen. Mit den Vorschriften werden neue Bausteine für das System eingeführt, die Online-Unternehmen benötigen, um die EU-Single in vollem Umfang nutzen zu können Markt.
Das aktualisierte elektronische Geschäftsportal für Mehrwertsteuer oder One-Stop-Shop, das durch diese Maßnahmen eingerichtet wurde, ermöglicht es Unternehmen, die Waren online an ihre Kunden verkaufen, ihre Mehrwertsteuerpflichten in der EU über ein benutzerfreundliches Online-Portal in ihrem Land zu erfüllen eigene Sprache.
Ohne das Portal wäre in jedem EU-Mitgliedstaat, in den sie verkaufen möchten, eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich - eine Situation, die von Unternehmen als eines der größten Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel von Kleinunternehmen bezeichnet wird. Das System ist bereits seit 2015 für E-Service-Anbieter vorhanden und funktioniert gut.
Nächste Schritte
Die endgültige Annahme der neuen Regeln wird möglich sein, sobald die beratende Stellungnahme des Europäischen Parlaments verfügbar ist. Die Mitgliedstaaten können sich jedoch auf die heute verabschiedeten Regeln verlassen, um mit der Erweiterung ihrer IT-Systeme zu beginnen.
Die neuen Mehrwertsteuerregeln gelten ab dem 1. Januar 2021, wobei die Mitgliedstaaten bis Ende 2020 Zeit haben, die neuen Regeln der Mehrwertsteuerrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Unternehmen, die den erweiterten One Stop Shop mit Mehrwertsteuer nutzen möchten, können sich ab dem 1. Oktober 2020 in den Mitgliedstaaten registrieren lassen.
Mehr Infos
Die Maßnahmen folgen den Maßnahmen der Kommission Mehrwertsteuer-Aktionsplan auf einen einzigen EU-Mehrwertsteuerbereich, der im April 2016 vorgestellt wurde.
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem spielt im europäischen Binnenmarkt eine wichtige Rolle. Die Mehrwertsteuer ist eine wichtige und wachsende Einnahmequelle in der EU und brachte 1 über 2015 Billion EUR ein, was 7% des EU-BIP entspricht. Eine der EU-Eigenmittel basiert ebenfalls auf der Mehrwertsteuer.
Seite der GD TAXUD zur Mehrwertsteuer für den elektronischen Handel einschließlich Rechtstexten
Pressemitteilung zum Mehrwertsteuerabkommen im Dezember 2017 für den elektronischen Handel
Fragen und Antworten zur Mehrwertsteuer für den E-Commerce
Aktionsplan zur Mehrwertsteuer - Wege zu einer einzigen EU-MwSt-Bereich
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