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#ForeignInvestmentScreening – Neues europäisches Rahmenwerk soll im April 2019 in Kraft treten

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Der Rat der EU hat einen neuen Rahmen zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union verabschiedet und damit das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Der neue Rahmen basiert auf einem Kommissionsvorschlag, den Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2017 vorstellte. Er soll dazu beitragen, Europas Sicherheit, öffentliche Ordnung und strategische Interessen zu schützen.

Präsident Jean-Claude Juncker reagierte auf die Entscheidung des Rates mit den Worten: „Diese Entscheidung ist ein Beweis dafür, dass die EU in der Lage ist, rasch zu handeln, wenn die strategischen Interessen unserer Bürger und unserer Wirtschaft auf dem Spiel stehen. Ich habe mich verpflichtet, für ein Europa zu arbeiten, das schützt – im Handel wie in anderen Bereichen. Mit dieser neuen Gesetzgebung lösen wir einen entscheidenden Teil unseres Versprechens ein.“

Handelskommissarin Cecilia Malmström erklärte: „Ich freue mich sehr über die Entscheidung des Rates. Die EU profitiert stark von ausländischen Investitionen, und sie spielen eine entscheidende Rolle für unsere Volkswirtschaften. Wir haben jedoch in jüngster Zeit einen Anstieg der Investitionen in unseren strategischen Sektoren erlebt, was zu einer lebhaften öffentlichen Debatte über dieses Thema geführt hat. Mit diesem neuen Rahmen sind wir deutlich besser in der Lage, ausländische Investitionen zu überwachen und unsere Interessen zu wahren. Ich freue mich nun auf die enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um diese neue Gesetzgebung wirksam umzusetzen.“

Nach der Zustimmung der Mitgliedstaaten im Rat und im positives Votum des Europäischen Parlaments Am 14. Februar soll nun in den kommenden Wochen die neue EU-Gesetzgebung zur Schaffung eines EU-weiten Rahmens für die Investitionsprüfung in Kraft treten.

Für weitere Informationen siehe die Pressemitteilung und einem Factsheet Vorstellung des neuen Rahmenwerks.

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