Datum
Die Europäische Kommission trifft eine Angemessenheitsentscheidung für #Japan und schafft damit den weltweit größten Bereich von #SafeDataFlows
Die Kommission hat ihren Beschluss über die Angemessenheit von Japan angenommen, der den freien Verkehr personenbezogener Daten zwischen den beiden Volkswirtschaften auf der Grundlage strenger Schutzgarantien ermöglicht.
Dies ist der letzte Schritt in dem im September eingeleiteten Verfahren 2018, das die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB) und die Zustimmung eines Ausschusses aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten enthielt. Zusammen mit der heute von Japan angenommenen gleichwertigen Entscheidung wird es ab heute gelten.
Die für Gerechtigkeit, Verbraucher und Gleichstellung der Geschlechter zuständige Kommissarin Věra Jourová sagte: „Diese Angemessenheitsentscheidung schafft den weltweit größten Bereich sicherer Datenflüsse. Die Daten der Europäer werden von hohen Datenschutzstandards profitieren, wenn ihre Daten nach Japan übertragen werden. Unsere Unternehmen werden auch von einem privilegierten Zugang zu einem 127 Millionen Verbrauchermarkt profitieren. Investitionen in die Privatsphäre zahlen sich aus. Diese Vereinbarung wird als Beispiel für zukünftige Partnerschaften in diesem Schlüsselbereich dienen und dazu beitragen, globale Standards zu setzen. “
Die wichtigsten Elemente der Angemessenheitsentscheidung
Vor dem Erlass der Angemessenheitsentscheidung der Kommission hat Japan zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um zu gewährleisten, dass aus der EU übermittelte Daten Schutzgarantien im Einklang mit den europäischen Normen genießen. Das beinhaltet:
- Eine Reihe von Regeln (ergänzende Regeln), die verschiedene Unterschiede zwischen den beiden Datenschutzsystemen überbrücken. Diese zusätzlichen Schutzmaßnahmen werden beispielsweise den Schutz sensibler Daten, die Ausübung individueller Rechte und die Bedingungen stärken, unter denen EU-Daten von Japan in ein anderes Drittland übertragen werden können. Diese ergänzenden Regeln sind für japanische Unternehmen verbindlich, die Daten aus der EU importieren, und können von der japanischen unabhängigen Datenschutzbehörde (PPC) und den Gerichten durchgesetzt werden.
- Die japanische Regierung versicherte der Kommission auch, dass der Zugang japanischer Behörden zu Strafverfolgungs- und nationalen Sicherheitszwecken gewährleistet ist, um sicherzustellen, dass eine solche Verwendung personenbezogener Daten auf das Notwendige und Verhältnismäßige beschränkt ist und einer unabhängigen Aufsicht unterliegt wirksame Rechtsschutzmechanismen.
- Ein Mechanismus zur Bearbeitung von Beschwerden zur Untersuchung und Lösung von Beschwerden von Europäern über den Zugang japanischer Behörden zu ihren Daten. Dieser neue Mechanismus wird von der unabhängigen japanischen Datenschutzbehörde verwaltet und überwacht.
Die Angemessenheitsentscheidungen ergänzen auch die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan die wird im Februar 2019 in Kraft treten. Europäische Unternehmen profitieren von kostenlosem Datenfluss mit einem wichtigen Geschäftspartner sowie von privilegiertem Zugang zu den japanischen 127-Millionen. Die EU und Japan bekräftigen, dass im digitalen Zeitalter hohe Standards für den Schutz der Privatsphäre und des Schutzes personenbezogener Daten gefördert werden müssen und der internationale Handel erleichtert werden muss und kann.
Nächste Schritte
Die Angemessenheitsentscheidung - sowie die entsprechende Entscheidung auf japanischer Seite - werden ab heute gelten.
Nach zwei Jahren wird eine erste gemeinsame Überprüfung durchgeführt, um die Funktionsweise des Rahmens zu bewerten. Dies umfasst alle Aspekte der Angemessenheitsfeststellung, einschließlich der Anwendung der ergänzenden Bestimmungen und der Zusicherungen für den Zugang der Regierung zu Daten. Die Vertreter des Europäischen Datenschutzausschusses beteiligen sich an der Überprüfung des Zugriffs auf Daten zu Strafverfolgungs- und nationalen Sicherheitszwecken. Anschließend erfolgt mindestens alle vier Jahre eine Überprüfung.
Hintergrund
Die gegenseitige Angemessenheitsvereinbarung mit Japan ist Teil der EU - Strategie im Bereich internationaler Datenströme und Schutz, wie im Januar 2017 im November angekündigt wurde Mitteilung der Kommission zum Austausch und zum Schutz personenbezogener Daten in einer globalisierten Welt.
Die EU und Japan haben ihre Gespräche über die gegenseitige Angemessenheit von 17 im Juli 2018 erfolgreich abgeschlossen (siehe Pressemitteilung). Sie einigten sich darauf, die Datenschutzsysteme des jeweils anderen als angemessen anzuerkennen, damit personenbezogene Daten sicher zwischen der EU und Japan übertragen werden können.
Im Juli 2017 haben sich Präsident Juncker und Premierminister Abe verpflichtet, die Angemessenheitsentscheidung im Rahmen der gemeinsamen Verpflichtung der EU und Japans zur Förderung hoher Datenschutzstandards auf internationaler Ebene zu verabschieden (siehe Aussage).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU basiert auf der Allgemeine Datenschutzverordnung (BIPR), das verschiedene Instrumente für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer vorsieht, einschließlich Angemessenheitsentscheidungen. Die Europäische Kommission kann feststellen, ob ein Land außerhalb der EU ein angemessenes Datenschutzniveau bietet. Das Europäische Parlament und der Rat können die Europäische Kommission auffordern, diese Entscheidungen beizubehalten, zu ändern oder zurückzuziehen.
Mehr Infos
Die Angemessenheitsentscheidung und zugehörige Dokumente
Factsheet zum Beschluss über die Angemessenheit der EU-Japan
Pressemitteilung zur Einleitung des Adoptionsverfahrens (5 September 2018)
Pressemitteilung zu den Schlussfolgerungen der Angemessenheitsgespräche (17 Juli 2018)
Fragen und Antworten zur Entscheidung über die Angemessenheit Japans
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