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Organische und sichere #Fertilizer in der EU

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Die Mitglieder des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz haben eine Einigung mit dem Rat über die neuen Vorschriften für das Inverkehrbringen von Düngemitteln auf dem EU-Markt gebilligt. Die bestehenden EU-Vorschriften decken derzeit nicht alle Arten von Düngemitteln ab.

„Diese Verordnung, die Teil des Pakets zur Kreislaufwirtschaft ist, öffnet den Binnenmarkt für alle Arten von Düngemitteln. Landwirte und Produzenten werden von dem neuen Gesetz profitieren, da der Verwaltungsaufwand abgebaut wird“, sagte Mihai Ţurcanu, MdEP und Berichterstatter des Europäischen Parlaments für das neue Gesetz über CE-gekennzeichnete Düngemittel, nach der Annahme des Abkommens im Ausschuss des Europäischen Parlaments.

Die neuen Vorschriften erleichtern den Zugang zum EU-Binnenmarkt für Düngemittel aus organischen oder recycelten Materialien und legen Grenzwerte für Cadmium fest. „Der vereinbarte Text wird die Gesundheits- und Umweltrisiken für Verbraucher deutlich verringern und den Herstellern den EU-weiten Verkauf von Düngemitteln erleichtern“, betonte der Berichterstatter. Die Grenzwerte für Cadmium, ein Schwermetall, das ein ernstes Gesundheits- und Umweltrisiko darstellt, wurden auf 60 mg/kg festgelegt und gelten drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften.

„Endlich gibt es auf europäischer Ebene einen einheitlichen Grenzwert für alle Schadstoffe, insbesondere für Cadmium, das den Mitgliedstaaten die größten Sorgen bereitet“, sagte Elisabetta Gardini, MdEP und Sprecherin der EVP-Fraktion im Umweltausschuss. „Da es sich um ein sehr sensibles Thema handelt, kann der in der Verordnung festgelegte Cadmium-Grenzwert sieben Jahre nach Inkrafttreten überprüft werden“, sagte sie.

„Diese Einigung ist ein großer Erfolg für die EVP-Fraktion. Wir haben ein hervorragendes Ergebnis für KMU erzielt. Die neuen Vorschriften für Düngemittel enthalten vernünftige Grenzwerte für Schadstoffe“, so Gardini abschließend.

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