EU
Die Europäische Kommission leitet eine öffentliche Konsultation zu EU-Vorschriften ein, die #EqualPay zwischen Männern und Frauen gewährleisten
Die Europäische Kommission startet eine öffentliche Konsultation, um Informationen über die Auswirkungen der EU-Vorschriften auf gleiches Entgelt zu sammeln.
Der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist in den EU-Verträgen verankert, und das EU-Recht verbietet direkte und indirekte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Die öffentliche Konsultation soll Beiträge von Bürgern, Behörden, Sozialpartnern, der Zivilgesellschaft und Forschern sammeln, um Wege zu finden, den in den Verträgen verankerten Grundsatz der Lohngleichheit besser umzusetzen und durchzusetzen. Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter und der Empfehlung zur Lohntransparenz 2014.
Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, sagte: „Frauen verdienen in der EU immer noch durchschnittlich 16.2 % weniger als Männer.“ Das ist einfach unfair. An dieser Ungleichheit hat sich in den letzten Jahren nichts geändert. Wir müssen zusammenarbeiten, um Veränderungen herbeizuführen und sicherzustellen, dass diese Ungleichheit der Vergangenheit angehört.“
Die öffentliche Konsultation ist eine von vielen Maßnahmen der Europäischen Kommission Aktionsplan zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, im November 2017 ins Leben gerufen. Dieser Aktionsplan knüpft an den an Empfehlung zur Lohntransparenz 2014, die das Bewusstsein für das geschlechtsspezifische Lohngefälle schärfte und Unternehmen dazu ermutigte, ihre Lohnstrukturen zu überarbeiten.
Allerdings ist die Umsetzungsbericht 2017 Die Ergebnisse dieser Empfehlung zeigten, dass es in einem Drittel der Mitgliedstaaten noch immer keine Transparenzmaßnahmen gibt. Es kam außerdem zu dem Schluss, dass das anhaltende geschlechtsspezifische Lohngefälle und diese begrenzten Folgemaßnahmen mögliche weitere Maßnahmen auf EU-Ebene erfordern.
Die öffentliche Konsultation wird in diese Bewertung einfließen. Die Konsultation zur EU-Gesetzgebung zur Lohngleichheit ist verfügbar Online und ist bis zum 5. April geöffnet. Weitere Informationen zu Lohngleichheit und dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle finden Sie hier Online.
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