EU
#Ombudsmann schlägt weitere #AntiHarassment-Maßnahmen für EU-Institutionen vor
| Die Europäische Bürgerbeauftragte, Emily O'Reilly, hat nach der Überprüfung der Anti-Belästigungsrichtlinien in 26 EU-Institutionen und -Agenturen eine Liste bewährter Verfahren erstellt.
Die Praktiken umfassen Sensibilisierung, Risikobewertung am Arbeitsplatz, regelmäßige Richtlinienüberwachung, obligatorische Schulungen, schnelle Verfahren und Rehabilitationsmaßnahmen. „Obwohl die EU-Institutionen im Allgemeinen über gute Strategien gegen Belästigung verfügen, zeigt mein Bericht, dass mehr getan werden kann und muss, um sie mit den legitimen Erwartungen einer Gesellschaft nach #MeToo in Einklang zu bringen.“ „Ziel dieser Bestandsaufnahme ist es, die Standardisierung der ermittelten Vorgehensweisen in allen EU-Institutionen zu unterstützen“, sagte O’Reilly. Zu den weiteren wichtigen Maßnahmen gehört, dass den Auszubildenden gestattet wird, formelle Beschwerden über Belästigung einzulegen, dass es regelmäßige Schulungen für Vertrauensberater gibt und dass ein Pool unabhängiger Ermittler eingerichtet wird, auf den die Institutionen bei formellen Untersuchungen von Belästigungsfällen zurückgreifen können. Der Ombudsmann weist darauf hin, dass in Fällen von Belästigung ein erhebliches Machtungleichgewicht vorliegen kann, und schlägt strengere Regeln für hochrangiges Personal vor. Beispiele für bewährte Verfahren sind die Anti-Belästigungspolitik des Europäischen Rechnungshofs, die strenge Disziplinarmaßnahmen für Mitglieder vorsieht, die gegen das Gesetz verstoßen, wie etwa die Zwangspensionierung oder den Entzug von Pensionsansprüchen. O'Reillys wichtigstes Ergebnis ist, dass für alle EU-Bediensteten – unabhängig von ihrem Status – Maßnahmen gegen Belästigung gelten sollten und dass sich dieser Schutz auf Handlungen aller Mitarbeiter, einschließlich hochrangiger Personen, erstrecken sollte. „Jeder Arbeitsplatz kann von Belästigung betroffen sein. Was einen guten Arbeitsplatz auszeichnet, ist eine Kultur der Nulltoleranz gegenüber Belästigung und die Tatsache, dass die Mitarbeiter über ihre Rechte informiert und befugt sind, dagegen vorzugehen“, sagte O’Reilly. Der Bürgerbeauftragte wird diese bewährten Praktiken künftig bei der Prüfung von Beschwerden über den Umgang der EU-Institutionen mit Belästigungsfällen berücksichtigen. Eine Liste der vom Bürgerbeauftragten konsultierten Institutionen und Agenturen sowie den Bericht mit der Zusammenfassung aller Ergebnisse finden Sie unter werden auf dieser Seite erläutert. |
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