EU
#EIB genehmigt den neuen #ComplaintsMechanism
Am 13-November genehmigte der Verwaltungsrat der Europäischen Investitionsbank (EIB) eine überarbeitete Beschwerdeverfahrenspolitik. Dadurch soll die Bearbeitung von Beschwerden weiter verbessert, die Zugänglichkeit des unabhängigen Beschwerdeverfahrens verbessert und eine zeitnahere Reaktion gewährleistet werden.
Nach der Verabschiedung der überarbeiteten Richtlinie wird die EIB auch ein neues Verfahren einrichten, um Beschwerden über Projektbeschaffung getrennt von anderen Fragen zu behandeln.
„Die Europäische Investitionsbank unterstützt weltweite Transformationsinvestitionen und verpflichtet sich, verantwortungsvoll mit allen Stakeholdern zusammenzuarbeiten. Der robuste Rahmen der Rechenschaftspflicht der EU-Bank gewährleistet das Recht aller Stakeholder, die der Meinung sind, dass wir unsere Zusagen, Gehör und Beschwerde einzuhalten, nicht erfüllt haben. Eine umfassende öffentliche Konsultation hat dazu beigetragen, dass unsere Beschwerdeverfahrenspolitik benutzerfreundlicher und zugänglicher wird. Der Board hat heute der überarbeiteten Beschwerdeverfahrenspolitik zugestimmt. In den kommenden Monaten wird die Europäische Investitionsbank durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit auf den verbesserten Beschwerdeverfahren aufmerksam machen “, sagte der Präsident der Europäischen Investitionsbank, Werner Hoyer.
Lehren aus den seit 2010 bestehenden Beschwerdeverfahren
Bei der Entwicklung der überarbeiteten Politik des Beschwerdemechanismus berücksichtigte die EIB schriftliche Beiträge von 30 Interessenträgern und dem Europäischen Bürgerbeauftragten. Dies war die zehnte öffentliche Konsultation der EIB, bei der versucht wurde, Lehren aus den seit 2010 bestehenden Beschwerdeverfahren zu ziehen.
Neues separates Beschwerdeverfahren für die Projektbeschaffung
Aufgrund des grundlegenden Unterschieds bei der Auftragsvergabe hat die EIB ein neues spezielles Beschwerdesystem für Beschaffungen eingerichtet, um eine wirksamere und unabhängige Behandlung der damit zusammenhängenden Beschwerden zu gewährleisten.
Neuer Beschwerde-Mechanismus aufgrund der Annahme der Offenlegung
Das Veröffentlichungsregime für Beschwerden wird im Einklang mit der Transparenzrichtlinie der EIB von einer Vertraulichkeitsvermutung zu einer Offenlegungsvermutung geändert. Die Vertraulichkeit von Beschwerden wird in bestimmten Situationen gewahrt, beispielsweise um mögliche Vergeltungsmaßnahmen zu vermeiden oder wenn der Beschwerdeführer dies verlangt. Der Beschwerdemechanismus gibt externen Interessengruppen eine Stimme und bietet der Öffentlichkeit ein Instrument zur vorbeugenden Beilegung von Streitigkeiten in von der EIB-Gruppe finanzierten Projekten.
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