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Parlament für die Aufhebung der Visumpflicht für #Kosovars

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Das Parlament hat das Mandat für Verhandlungen mit dem Rat über den Vorschlag, auf die Visumpflicht für die Bürger des Kosovo zu verzichten, bestätigt.

Die Abgeordneten befürworteten mit 420-Abstimmungen bei den 186- und 22-Enthaltungen die Entscheidung des Bürgerrechtsausschusses, Gespräche mit den Ministern über diese Gesetzesänderung aufzunehmen.

Der Vorschlag, der Bevölkerung des Kosovo visumfreien Zugang zur EU zu gewähren, war bereits von den Europaabgeordneten des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten im September 2016 gebilligtbis zur Erfüllung aller erforderlichen Vorgaben, insbesondere der Ratifizierung des Grenzabkommens mit Montenegro.

Dies war eines der 95-Kriterien, die im Dialog zur Visaliberalisierung mit der EU festgelegt wurden, der in 2012 begann. Das Die Europäische Kommission hat letzten Monat bestätigt Das Kosovo habe jetzt alle Anforderungen erfüllt, zu denen auch eine klare "Erfolgsbilanz bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption" gehöre.

Die Kosovo-Versammlung hat das Grenzabgrenzungsabkommen mit Montenegro auf 21 March 2018 genehmigt.

Letzter Balkanstaat, um visumfreien Zugang zur EU zu erhalten

Nach der Abschaffung der Visa für die Bürger der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegros und Serbiens in 2009 sowie für Albanien und Bosnien und Herzegowina in 2010 blieb das Kosovo isoliert und war das einzige Land auf dem Balkan, dessen Bürger noch immer ein Visum benötigten die EU.

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Nächste Schritte

Die Verhandlungen mit dem Rat könnten beginnen, sobald die Minister ihren allgemeinen Ansatz für den Vorschlag für die Befreiung von der Visumpflicht festgelegt haben. Wenn dies vom Mitgesetzgeber vereinbart wurde, können die Kosovaren in einem Zeitraum von 90 Tagen 180 Tage lang ohne Visum in die EU einreisen - vorausgesetzt, sie besitzen einen biometrischen Pass - für geschäftliche, touristische oder familiäre Zwecke.

Die Aufhebung der Visumpflicht für Kosovaren würde für alle EU-Länder mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands sowie für die vier Nicht-EU-Schengen-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) gelten.

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