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Aktualisierte #BlockingStatute zur Unterstützung von #Iran Atomabkommen tritt in Kraft

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Mit dem Inkrafttreten der ersten Reihe der erneut verhängten US-Sanktionen gegen den Iran tritt am 7. August auch das aktualisierte Blocking-Statut der EU in Kraft, um die Auswirkungen dieser Sanktionen auf die Interessen von EU-Unternehmen, die im Iran rechtmäßig Geschäfte tätigen, abzumildern.

Das aktualisierte Blocking Statute ist Teil der Unterstützung der Europäischen Union für die weitere vollständige und wirksame Umsetzung des Gemeinsamen umfassenden Aktionsplans (JCPOA) – des Atomabkommens mit dem Iran. Dies geschieht unter anderem durch die Aufrechterhaltung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und dem Iran, die sich mit der Aufhebung der nuklearbezogenen Sanktionen infolge des JCPOA normalisiert hatten.

Der Prozess zur Aktualisierung des Blockierungsstatuts wurde von der Kommission eingeleitet auf 6 Juni 2018, als es zu seinem Umfang die extraterritorialen Sanktionen hinzufügte, die die USA dem Iran wieder auferlegen. Es folgte ein zweimonatiger Prüfzeitraum für das Europäische Parlament und den Rat. Da keine Einwände erhoben wurden, wird das Update im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 7 August in Kraft.

Mehr zum Blockierungsstatut

Das Blocking Statut erlaubt es EU-Betreibern, Schäden, die durch extraterritoriale US-Sanktionen seitens der Verursacher entstehen, einzuziehen, und hebt die Wirkung ausländischer Gerichtsentscheidungen in der EU auf. Es verbietet den EU-Bürgern auch die Einhaltung dieser Sanktionen, es sei denn, die Kommission genehmigt dies ausnahmsweise, wenn die Nichteinhaltung ihren Interessen oder den Interessen der Union ernsthaft schadet. Die Genehmigungen werden auf der Grundlage von durchgeführt vereinbarte Kriterien das wird auch auf 7 August ausgegeben werden.

Um EU - Unternehmen bei der Umsetzung des aktualisierten Blockierungsgesetzes zu helfen, wird die Kommission auch ein Dokument veröffentlichen Hinweis Hinweis um das Verständnis der relevanten Rechtsakte zu erleichtern.

Nächste Schritte

Die Europäische Union setzt sich voll und ganz für die fortgesetzte, vollständige und wirksame Umsetzung des JCPOA ein, solange der Iran auch seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit Nuklearwaffen einhält. Die Aufhebung nuklearer Sanktionen, die die Normalisierung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit dem Iran ermöglichen, sind wesentliche Bestandteile der JCPOA. Gleichzeitig verpflichtet sich die Europäische Union zur Aufrechterhaltung der Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten, die nach wie vor ein wichtiger Partner und Verbündeter sind.

Zusätzlich zu dieser Maßnahme arbeitet die EU in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und anderen Partnern an konkreten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Zusammenarbeit mit dem Iran in wichtigen Wirtschaftssektoren, insbesondere in den Bereichen Banken und Finanzen, Handel und Investitionen, Öl und Transport.

Hintergrund

Auf 8 MaiPräsident Trump entschied, die USA aus dem gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (JCPOA) zurückzuziehen und alle zuvor aufgehobenen Sanktionen im Rahmen dieses Abkommens wieder einzuführen. Die wieder auferlegten US-Sanktionen treten nach einer "Abbauphase" von 90-Tagen (6 August 2018 endend) für bestimmte Sanktionen und 180-Tagen (Ende 4 November 2018) für andere in Kraft.

Am 18 Mai Die Kommission hat mehrere Schritte eingeleitet Ziel ist es, die Interessen europäischer Unternehmen zu wahren, die im Iran investieren, und der EIB die Finanzierung von Aktivitäten im Iran zu ermöglichen, wodurch das Engagement der EU für das JCPOA unter Beweis gestellt wird.

Am 6 Junihat die Europäische Kommission die Aktualisierungen der Sperrverordnung und des EIB-Mandats für Darlehenstätigkeiten außerhalb der EU angenommen, die nach einer zweimonatigen Einspruchsfrist am 7. August in Kraft treten.

Auf 6 Juli, eine Sitzung der Gemeinsamen Kommission des JCPOADie Konferenz, an der die EU, die E3 (Frankreich, Deutschland und das Vereinigte Königreich), Russland, China und der Iran teilnahmen, fand auf Ministerebene in Wien unter Vorsitz der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Federica Mogherini statt. Alle übrigen Vertragsparteien bekräftigten ihr Engagement für die vollständige und kontinuierliche Umsetzung des Atomabkommens. Sie unterstützten die jüngsten Bemühungen um eine Normalisierung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit dem Iran und nahmen die Bemühungen der EU zur Kenntnis, die Blocking-Verordnung zum Schutz europäischer Unternehmen zu aktualisieren.

Mehr Infos

Gemeinsame Erklärung der Hohen Vertreterin / Vizepräsidentin Federica Mogherini und der Außenminister der E3 zur Wiedereinführung von US-Sanktionen aufgrund ihres Rückzugs aus dem gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (JCPOA)

MEMO Fragen und Antworten: Inkrafttreten des aktualisierten Blockierungsstatuts

Außenpolitisches Instrument - spezielle Website

Blockierungsstatut + Aktualisierter Anhang

Hinweis Hinweis

Durchführungsverordnung zu den Kriterien

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