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Die Kommission genehmigt fünf # GMOs für Lebens- und Futtermittel

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Die Kommission hat Zulassungsentscheidungen von fünf gentechnisch veränderten Organismen (GVO) für die Verwendung von Lebensmitteln und Futtermitteln getroffen. Die Zulassungsentscheidungen betreffen nicht die Verwendung dieser GVO für den Anbau. Die heutigen Entscheidungen betreffen zwei neue Genehmigungen (Mais MON 2 x MON 87427 x NK89034, Mais 603 x 1507 x MON 59122 x NK810) und die Erneuerung von drei bestehenden Genehmigungen (Mais DAS-603-3, Mais GA59122, Zuckerrüben H7-21). .

Alle diese genetisch veränderten Organismen haben ein umfassendes Zulassungsverfahren durchlaufen, einschließlich einer positiven wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Alle Mitgliedstaaten hatten das Recht, im Ständigen Ausschuss und anschließend im Berufungsausschuss Stellung zu nehmen, und das Ergebnis ist, dass die Europäische Kommission die rechtliche Unterstützung der Mitgliedstaaten hat, um fortzufahren. Die Zulassungen sind 10 Jahre gültig, und alle Produkte, die aus diesen gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden, unterliegen den EU-Vorschriften Etikettierungs- und Rückverfolgbarkeitsregeln.

Weitere Informationen zu GVO in der EU finden Sie unter hier.

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