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Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt französische Unterstützung für Demonstrationsanlage für Gezeitenenergie #RazBlanchard

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Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass ein französisches Projekt zur Förderung der Stromerzeugung aus Gezeitenenergie den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen entspricht. Die Maßnahme wird einen weiteren Beitrag zu den Energie- und Klimazielen der EU leisten, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.

Kommissarin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: "Gezeitenenergie ist eine der Technologien, die zum Übergang zu einer klimafreundlichen Energieversorgung in Europa beitragen können. Das heute genehmigte französische Projekt wird dazu beitragen, Gezeitenenergietechnologie zu präsentieren und gleichzeitig Verzerrungen zu begrenzen des Wettbewerbs "

Das Wasserkraftwerk Normandie ist eine Demonstrationsanlage zur Stromerzeugung aus Gezeitenenergie. Es wird von OpenHydro entwickelt und von EDF EN betrieben und befindet sich in Raz Blanchard, westlich der Halbinsel Cotentin, am Ärmelkanal. Die Demonstrationsanlage wird sieben Turbinen mit einer Stromerzeugungskapazität von 14 Megawatt umfassen. Die Turbinen haben einen Rotordurchmesser von 16 Metern und werden auf dem Meeresboden installiert.

Frankreich beabsichtigt, die Entwicklung und den Betrieb der Gezeitenenergie-Demonstrationsanlage Raz Blanchard zu unterstützen. Ziel der öffentlichen Unterstützung ist es, diese neuartige Technologie zu testen und das Potenzial für Gezeitenenergie in Frankreich zu überprüfen, bevor sie in größerem Maßstab eingesetzt wird. Das Projekt wird die Entwicklung dieser Art von Energie erleichtern und Frankreich dabei helfen, sein Ziel für erneuerbare Energien für 2020 zu erreichen.

Die Demonstrationsanlage erhält Betriebs- und Investitionsbeihilfen. Ein Teil der Investitionsbeihilfe wird in Form von rückzahlbaren Vorschüssen gezahlt, die bei Erfolg der Technologie erstattet werden.

Die Kommission hat das System im Rahmen ihres Jahres 2014 bewertet Leitlinien für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, erneuerbare Energien unter bestimmten Bedingungen zu unterstützen.

Die Kommission stellte fest, dass das Projekt die Marktdurchdringung einer neuartigen Technologie für erneuerbare Energien fördert und dass die Höhe der Beihilfen verhältnismäßig ist und nicht zu einer Überkompensation gemäß den Leitlinien führen wird.

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Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass das Projekt die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen gemäß den Zielen des Europäische Energieunionohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren.

Hintergrund

Das Erneuerbare-Energien-Richtlinie Festgelegte Ziele für den Anteil aller Mitgliedstaaten an erneuerbaren Energiequellen bis 2020. Für Frankreich beträgt dieses Ziel 23% der inländischen Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen bis 2020.

Für weitere Informationen über die 2014 Leitlinien für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energiesiehe auch den Policy Brief der Kommission zu Verbesserung der staatlichen Beihilfen für Energie und Umwelt.

Weitere Informationen zu den Entscheidungen werden verfügbar sein, sobald potenzielle Vertraulichkeitsprobleme gelöst sind staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website unter der Fallnummer SA.46874dem „Vermischten Geschmack“. Seine Staatliche Beihilfen Weekly e-News listet neue Veröffentlichungen von Entscheidungen über staatliche Beihilfen im Internet und im EU-Amtsblatt auf.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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