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Brexit

Die Europäische Kommission und das Vereinigte Königreich veröffentlichen eine gemeinsame Erklärung, in der weitere Fortschritte bei den # Article50-Verhandlungen dargelegt werden

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Die Europäische Kommission und das Vereinigte Königreich haben eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der die Fortschritte dargelegt werden, die seit der Verhandlungsrunde vom 16. bis 19. März 2018 im Hinblick auf den Entwurf des Widerrufsabkommens erzielt wurden.

Die neuen Elemente der Vereinbarung sind in den Punkten 3 und 4 von ausführlich dargelegt die gemeinsame Erklärung, in dem auch das Engagement Großbritanniens in den verbleibenden Trennungsfragen dargelegt wird.

Michel Barnier, Chefunterhändler der Europäischen Kommission für die Verhandlungen zu Artikel 50, erklärte: „Die heutigen Fortschritte sind dem Engagement beider Verhandlungsteams zu verdanken, denen ich meinen Dank aussprechen möchte. Wir haben bei einigen Trennungsfragen Fortschritte erzielt, für die europäische Unternehmen Sicherheit benötigen, wie etwa Zoll, Mehrwertsteuer, Euratom und Warenzertifikate. Das Engagement Großbritanniens in verbleibenden Fragen wie dem Schutz personenbezogener Daten und geografischer Angaben ist ebenfalls zu begrüßen. Es bestehen jedoch weiterhin erhebliche Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich des Protokolls zu Irland/Nordirland. Ich möchte daran erinnern, dass das Austrittsabkommen eine voll funktionsfähige Backstop-Lösung für Irland und Nordirland enthalten muss. Ich werde dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament den Stand der Verhandlungen darlegen. Der heutige Tag markiert einen Fortschritt in diesen Verhandlungen, aber bis Oktober ist noch viel Arbeit zu leisten.“

Nächste Schritte

Michel Barnier wird den Stand der Verhandlungen dem Europäischen Rat (Artikel 50), der am 28. und 29. Juni 2018 stattfindet, und dem Europäischen Parlament vorstellen. Die Verhandlungen über das Widerrufsabkommen werden in den kommenden Wochen fortgesetzt, zusammen mit den Diskussionen über den Rahmen für die künftigen Beziehungen.

Die Tagesordnung für die Verhandlungen dieser Woche ist verfügbar online.

Hintergrundinformationen

Am 28. Februar 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Entwurf einer Widerrufsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich. Dieser Entwurf wurde in rechtliche Begriffe übersetzt der gemeinsame Bericht von den Verhandlungsführern der Europäischen Union und der Regierung des Vereinigten Königreichs über die Fortschritte, die in Phase 1 der am 8. Dezember 2017 veröffentlichten Verhandlungen erzielt wurden, und vorgeschlagenen Text für die noch offenen Rückzugsthemen, die in, aber nicht im Detail dargelegt sind der gemeinsame Bericht. Es enthielt auch einen Protokollentwurf zu Irland / Nordirland. Sowohl die EU als auch das Vereinigte Königreich haben erkannt, dass die einzigartige Situation der Insel Irland eine spezifische Lösung erfordert. Beide Seiten haben sich bereits verpflichtet, einen rechtlich funktionsfähigen Rückstopp in die Widerrufsvereinbarung aufzunehmen.

On 19. MÄRZ 2018Die EU und das Vereinigte Königreich haben eine aktualisierte Fassung des Widerrufsabkommens veröffentlicht, in der (in Grün, Gelb und Weiß) die Bereiche des Abkommens und der Meinungsverschiedenheiten zwischen den Verhandlungsführern der EU und des Vereinigten Königreichs dargelegt sind.

On 23. MÄRZ 2018Der Europäische Rat (Artikel 50) begrüßte dieses Abkommen und verabschiedete Leitlinien zum Rahmen für die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Die Diskussionen zu diesen Punkten dauern an.

Die EU und das Vereinigte Königreich sollten bis Oktober 2018 eine endgültige Fassung dieses Rücktrittsabkommens zusammen mit einer begleitenden politischen Erklärung zum Rahmen für die künftigen Beziehungen vereinbaren, um die rechtzeitige Ratifizierung durch das Europäische Parlament, den Rat, zu ermöglichen (Artikel 50) ) und das Vereinigte Königreich gemäß seinen eigenen verfassungsrechtlichen Anforderungen.

Mehr Infos

Gemeinsame Erklärung vom 19. Juni 2018

Leitlinien des Europäischen Rates (Artikel 50), März 2018

TF50-Website

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