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Freier Datenfluss: Aktivieren des #DigitalSingleMarket
Neue EU-Vorschriften zur Erleichterung des freien Verkehrs nicht personenbezogener Daten könnten dazu beitragen, dass EU-Unternehmen jährlich Milliarden von Euro einsparen.
Vorteile der neuen Gesetzgebung
Mit dem Entwurf eines Vorschlags, der derzeit im Parlament erörtert wird, sollen geografische Beschränkungen für die Speicherung und Verarbeitung nicht personenbezogener Daten beseitigt werden. Es würde Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen ermöglichen, nicht personenbezogene Daten überall in der EU zu speichern und zu verarbeiten.
Gegenwärtig können die EU - Länder öffentliche und private öffentliche Organisationen verpflichten, die Speicherung oder Verarbeitung von Daten innerhalb der nationalen Grenzen und in der EU zu lokalisieren viele Fälle tun dies. Die aktuellen Einschränkungen und Rechtsunsicherheit beim Verschieben von Daten (z. B. durch Anbieterwechsel) Kosten EU-Unternehmen Milliarden von Euro jedes Jahr. Beschränkungen wären künftig nur noch aus Gründen der öffentlichen Sicherheit gerechtfertigt. Die Datenübertragbarkeit zwischen Cloud-Service-Anbietern sollte einen echten grenzüberschreitenden Wettbewerb mit Vorteilen für Unternehmen gewährleisten.
Die Rolle des Parlaments
Der für die Steuerung der neuen Gesetzgebung durch das Parlament zuständige Europaabgeordnete ist Anna Maria Corazza Bildt. "Diese Regelung ist für die digitale Wirtschaft in Europa von entscheidender Bedeutung und bietet potenziell enorme Effizienzgewinne für Unternehmen und Behörden", sagte das schwedische EVP-Mitglied. "Sie wird den Weg für künstliche Intelligenz, Cloud Computing und Big Data-Analyse ebnen." . "
Corazza Bildt war sich ihrer Ziele klar: "Dies ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung des Datenschutzes, der die digitale Wirtschaft bedroht. Mein Ziel ist es, klare, netzneutrale und zukunftssichere Regeln zu haben."
Parlaments iDer Ausschuss für den Binnenmarkt hat den Regelungsentwurf gebilligt am 4. Juni. Alle Abgeordneten werden während der Plenarsitzung im Juni über die Pläne abstimmen. Nach Annahme des Mandats können mit dem Rat und der Europäischen Kommission Verhandlungen über den endgültigen Wortlaut der Verordnung aufgenommen werden.
Keine Risiken für den Online-Datenschutz
Diese Regeln gelten nur für nicht personenbezogene Daten und enthalten keine Informationen, die zur Identifizierung einer Person führen könnten. Die Verordnung ergänzt daher die Allgemeine Datenschutzverordnung, gültig seit 25 Mai 2018.
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