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#OrganicFood: Die Abgeordneten verschärfen die EU-Vorschriften, um den Erwartungen der Verbraucher gerecht zu werden

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Das Europäische Parlament hat neue Regeln verabschiedet, um sicherzustellen, dass in der EU nur hochwertige Bio-Lebensmittel verkauft werden, und um die Bio-Produktion anzukurbeln. Die Abgeordneten stimmten dem neuen EU-Gesetz zur ökologischen Produktion und Kennzeichnung, auf das sich die Verhandlungsführer des Parlaments und die EU-Minister am 28. Juni 2017 geeinigt hatten, mit 466 Ja-Stimmen bei 124 Nein-Stimmen und 50 Enthaltungen zu.

Die wichtigsten Features sind:

Sorgen Sie für eine hohe Qualität von Bio-Lebensmitteln

  • Entlang der Lieferkette finden strenge, risikobasierte Kontrollen statt. Dank des Drängens des Parlaments werden Kontrollen vor Ort und bei allen Betreibern durchgeführt, mindestens einmal jährlich oder alle zwei Jahre, wenn in den letzten drei Jahren kein Betrug festgestellt wurde.
  • Importe müssen den EU-Standards entsprechen. Die derzeitigen „Gleichwertigkeitsregeln“, die Nicht-EU-Länder zur Einhaltung ähnlicher, aber nicht identischer Standards verpflichten, werden innerhalb von fünf Jahren auslaufen.

Steigern Sie die Bio-Lebensmittelproduktion in der EU

  • Zunehmendes Angebot an Bio-Saatgut und Bio-Tieren Um den Bedürfnissen von Biobauern gerecht zu werden: Ausnahmeregelungen, die die Verwendung von konventionellem Saatgut und Tieren in der Bioproduktion ermöglichen, sollten im Jahr 2035 auslaufen.
  • Gemischte Betriebe, um die Umstellung zu fördern: Betriebe, die sowohl konventionelle als auch biologische Lebensmittel produzieren, wären erlaubt, sofern die beiden landwirtschaftlichen Tätigkeiten klar und effektiv getrennt werden.
  • Einfachere Zertifizierung für Kleinbauern: Eine Gruppenzertifizierung würde Kleinbauern bei der Umstellung auf Bio-Bauern Zeit und Geld sparen.

Vermeiden Sie eine Kontamination durch chemische Pestizide oder synthetische Düngemittel

  • Vorsichtsmaßnahmen: Landwirte und andere Akteure in der Lebensmittelversorgungskette werden verpflichtet, eine Reihe neuer Maßnahmen zur Vermeidung von Kontaminationen anzuwenden; Wenn der Verdacht besteht, dass ein nicht zugelassenes Pestizid oder Düngemittel vorhanden ist, sollte das Endprodukt bis zu weiteren Untersuchungen nicht das Bio-Siegel tragen; Wenn die Verunreinigung vorsätzlich erfolgte oder der Betreiber keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat, verliert das Produkt seinen Bio-Status.
  • Derzeit geltende Mitgliedsstaaten Grenzwerte für nicht zugelassene Stoffe B. Pestizide, könnten dies auch weiterhin tun, wenn sie Biolebensmitteln aus anderen EU-Ländern, die den EU-Vorschriften entsprechen, den Zugang zu ihren Märkten ermöglichen.

Vier Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung würde die Kommission über die Wirksamkeit der EU-Antikontaminationsvorschriften und nationalen Grenzwerte berichten und gegebenenfalls einen Gesetzesentwurf zu deren Harmonisierung vorlegen.

Ausführlichere Informationen zu den neuen EU-Regeln finden Sie im Hintergrundpapier.

„Die Abstimmung des Parlaments wird sowohl den Landwirten als auch den Verbrauchern in der EU mehr Sicherheit und Klarheit geben. Das neue EU-Gesetz wird die Qualität von Bio-Lebensmitteln in der EU verbessern, aber auch dazu beitragen, den Bedürfnissen eines schnell wachsenden Bio-Marktes gerecht zu werden“, sagte der Berichterstatter Martin Häusling (Grüne/EFA, DE) und erläuterte die neuen Regeln ausführlich in a Pressekonferenz.

Nächste Schritte

Der vereinbarte Text muss noch vom EU-Ministerrat offiziell genehmigt werden, bevor er in Kraft treten kann. Sie gilt ab dem 1. Januar 2021.

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