EU
Regeln, die das Recht auf #PresumptionOfInnocence und das Recht garantieren, vor Gericht anwesend zu sein, gelten seit 1 April
Seit Sonntag, dem 1. April 2018, gelten neue EU-Vorschriften, die die Unschuldsvermutung von Angeklagten oder Verdächtigen bis zum Beweis ihrer Schuld garantieren. Die Vorschriften werden zudem das Aussageverweigerungsrecht und das Recht auf Anwesenheit bei der Verhandlung besser schützen. Dadurch wird sichergestellt, dass Menschen in der gesamten EU stets von diesen Verfahrensrechten profitieren, die derzeit nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen geschützt sind.
Die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Vĕra Jourová, erklärte: „Neun Millionen Menschen werden jedes Jahr in der gesamten EU strafrechtlich verfolgt. Die Unschuldsvermutung ist ein Grundrecht und muss in der Praxis überall in Europa geachtet werden. Jedem Bürger muss stets ein faires Verfahren garantiert werden. Ich appelliere an alle Mitgliedstaaten, die Vorschriften so schnell wie möglich umzusetzen.“
Die Richtlinie stellt sicher, dass es Behörden und Gerichten untersagt ist, öffentlich auf Schuld hinzuweisen, bevor die Schuld der betreffenden Person bewiesen ist. Sie gibt den Menschen auch das Recht, zu schweigen. Falls das Recht auf Anwesenheit bei der Verhandlung verletzt wird, haben die Menschen das Recht auf eine Neuverhandlung. Dies Richtlinien ist Teil eines Pakets von sechs Gesetzen, die gemeinsame Mindeststandards für Verfahrensrechte von Verdächtigen und Angeklagten in Strafverfahren festlegen. Das Paket der Verfahrensrechte stellt sicher, dass Menschen gemeinsame Rechte haben, unabhängig davon, ob sie in ihrem Heimatland oder anderswo in der EU angeklagt oder verdächtigt werden, und ermöglicht eine bessere justizielle Zusammenarbeit in der gesamten EU.
Mehr Informationen über Verfahrensrechteist online verfügbar und im Factsheet.
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