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#EBI: Die EU schlägt vor, die Europäische Bürgerinitiative zugänglicher und benutzerfreundlicher zu machen

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Die Europäische Kommission hat heute (28. März) ihre verabschiedet Zweiter Bericht über die Anwendung der Verordnung zur Europäischen BürgerinitiativeSeit Inkrafttreten dieses neuen Instruments im Jahr 2012 haben schätzungsweise 9 Millionen Europäer aus allen 28 Mitgliedstaaten eine Europäische Bürgerinitiative unterstützt.

Vier erfolgreiche Initiativen Bisher haben jeweils mehr als eine Million Unterschriften gesammelt, und die Kommission hat sich zu Folgemaßnahmen für drei davon verpflichtet.

Der Erste Vizepräsident Frans Timmermans erklärte: „Die Tatsache, dass neun Millionen Menschen in den vergangenen sechs Jahren eine Europäische Bürgerinitiative unterstützt haben, zeigt, dass dieses Instrument die Beteiligung und Debatte über nationale Grenzen hinweg fördert und konkrete Auswirkungen auf die EU-Politik hat. Doch wir müssen noch weiter gehen: Unser jüngster Reformvorschlag wird es den Bürgern deutlich erleichtern, neue Initiativen zu starten und zu unterstützen, und auch jungen Menschen ab 16 Jahren die Möglichkeit geben, ihre Meinung zu äußern.“

In den letzten drei Jahren wurden nichtlegislative Verbesserungen des Tools umgesetzt. Auch die Juncker-Kommission hat einen politischeren Ansatz gewählt: Alle Anträge auf Registrierung (bevor Unterschriften gesammelt werden können) werden nun vom Kollegium der Kommissare angehört und Teilregistrierungen werden in einigen Fällen genehmigt. Diese Änderungen haben zu einem erheblichen Anstieg der Zahl der zur Registrierung angenommenen Initiativen geführt: etwa 90 % der vorgeschlagenen Initiativen seit April 2015, verglichen mit 60 % aller Vorschläge im vorangegangenen Dreijahreszeitraum.

Nach seiner erster Bericht über die Anwendung der Europäischen Bürgerinitiative schlug die Kommission eine neue Verordnung Die Europäische Bürgerinitiative soll für Organisatoren und Unterstützer zugänglicher, weniger aufwändig und benutzerfreundlicher gestaltet werden. Der Vorschlag muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier Pressemitteilung.

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