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Die Abgeordneten befürworten die Zusammensetzung eines neuen nichtständigen Ausschusses zur Untersuchung von #Finanzverbrechen

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Die Abgeordneten haben der Nominierung von 45 Mitgliedern für den neuen „Sonderausschuss für Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung“ ohne Abstimmung zugestimmt.

Gegen die Entscheidung, die 45 Sitze im Ausschuss etwa proportional zur politischen Vertretung im Parlament zu verteilen, gab es keine Einwände. Folglich wurde der Beschluss angenommen, ohne dass eine Abstimmung erforderlich war.

Nach Angaben des Ausschusses Mandat - das in der letzten Plenarsitzung verabschiedet wurde - wird sich unter anderem mit der Untersuchung „nationaler Regelungen zur Gewährung von Steuerprivilegien“, Mehrwertsteuerbetrug und den Problemen bei der Gewährleistung der Steuerehrlichkeit in der digitalen Wirtschaft befassen.

Nächste Schritte

Die erste Sitzung der Sonderuntersuchungskommission findet am 22. März statt, bei der die Mitglieder voraussichtlich einen Vorsitzenden, stellvertretende Vorsitzende und Berichterstatter auswählen. Das Mandat des Ausschusses beträgt 12 Monate

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