EU
#EBI: Europäische Bürgerinitiative – Kommission registriert „Wir sind ein gastfreundliches Europa, lasst uns helfen!“ Initiative
Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel „Wir sind ein einladendes Europa, lasst uns helfen!“ zu registrieren. Darin heißt es: „Regierungen haben Schwierigkeiten, mit der Migration umzugehen. Die meisten von uns wollen Menschen in Not helfen, weil es uns am Herzen liegt handeln.“ Die Organisatoren fordern die Kommission auf, „lokale Gruppen zu unterstützen, die Flüchtlingen helfen … Regierungen davon abzuhalten, Freiwillige zu bestrafen … Opfer von Ausbeutung, Kriminalität und Menschenrechtsverletzungen zu verteidigen“ (siehe Anhang).
Die Entscheidung der Kommission, die Initiative zu registrieren, betrifft lediglich die rechtliche Zulässigkeit des Vorschlags. Die Kommission hat den Stoff zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht analysiert.
Die Registrierung dieser Initiative erfolgt am 15. Februar und leitet damit einen einjährigen Prozess der Sammlung von Unterstützungsunterschriften durch ihre Organisatoren ein. Sollte die Initiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen von mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Die Kommission kann entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommt oder nicht, und müsste in beiden Fällen ihre Begründung erläutern.
Hintergrund
Die europäischen Bürgerinitiativen wurden mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt und im April 2012 mit Inkrafttreten der Verordnung über die europäische Bürgerinitiative, die die Bestimmungen des Vertrags umsetzt, als Instrument zur Festlegung der Tagesordnung in die Hände der Bürger aufgenommen.
Nach der offiziellen Registrierung ermöglicht eine europäische Bürgerinitiative einer Million Bürgern aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission aufzufordern, in Bereichen, in denen die Kommission dazu befugt ist, einen Rechtsakt vorzuschlagen.
Die Zulässigkeitsbedingungen, wie sie in der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative vorgesehen sind, bestehen darin, dass die vorgeschlagene Maßnahme nicht offensichtlich außerhalb des Rahmens der Befugnisse der Kommission liegt, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, und dass sie nicht offensichtlich missbräuchlich, leichtfertig oder ärgerlich ist und dass es nicht offensichtlich den Werten der Union widerspricht.
Mehr Infos
ECIs sammeln derzeit Unterschriften
ECI-Website
ECI Verordnung
Anhang – Beschreibung der Ziele von „Wir sind ein einladendes Europa, lasst uns helfen!“
1. Bürger in ganz Europa möchten Flüchtlingen eine Patenschaft leisten, um ihnen ein sicheres Zuhause und ein neues Leben zu bieten. Wir möchten, dass die Kommission lokale Gruppen, die Flüchtlingen helfen, denen ein nationales Visum erteilt wird, direkt unterstützt.
2. Niemand sollte strafrechtlich verfolgt oder mit einer Geldstrafe belegt werden, weil er humanitäre Hilfe oder Unterkunft anbietet. Wir wollen, dass die Kommission jene Regierungen stoppt, die Freiwillige bestrafen.
3. Jeder hat das Recht auf Gerechtigkeit. Wir wollen, dass die Kommission wirksamere Wege und Regeln zum Schutz aller Opfer von Arbeitsausbeutung und Kriminalität in ganz Europa und aller Opfer von Menschenrechtsverletzungen an unseren Grenzen garantiert.
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