EU
#EUOmbudsman fordert, dass die Mitgliedsstaaten undurchsichtige Verhandlungen über EU-Gesetze eröffnen müssen
Nach einer eingehenden Untersuchung stellte die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly (im Bild) hat festgestellt, dass der Rat der EU durch Praktiken, die die Kontrolle von EU-Gesetzentwürfen behindern, das Recht der Bürger untergräbt, ihre gewählten Vertreter zur Rechenschaft zu ziehen. Dies stellt einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit dar.
Der Bürgerbeauftragte kritisiert insbesondere das Versäumnis des Rates, die Identität der Mitgliedstaaten, die während der Diskussionen über Gesetzesentwürfe Stellung beziehen, systematisch zu erfassen, und die weit verbreitete Praxis, Dokumente unverhältnismäßig als „nicht zur Verbreitung bestimmt“ oder „LIMITE“ zu kennzeichnen.
Der Ansatz bleibt hinter den Erwartungen des Rates hinsichtlich der Transparenz der Gesetzgebung zurück. Der Bürgerbeauftragte fordert nun den Rat auf, die Positionen der Mitgliedstaaten in Ratsarbeitsgruppen und in COREPER-Botschaftersitzungen systematisch zu erfassen und diese Dokumente grundsätzlich proaktiv und zeitnah der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
O'Reilly fordert außerdem klare Kriterien für die Nutzung des „LIMITE“-Status und eine Überprüfung des Status vor der Verabschiedung eines Gesetzes.
„Es ist für die Bürger nahezu unmöglich, die Gesetzgebungsdiskussionen im Rat zwischen nationalen Regierungsvertretern zu verfolgen. Dieser „hinter verschlossenen Türen“-Ansatz birgt die Gefahr, die Bürger zu entfremden und negative Stimmungen zu schüren“, sagte O'Reilly. „Vertreter nationaler Regierungen, die an der Gesetzgebungsarbeit beteiligt sind, sind EU-Gesetzgeber und sollten als solche rechenschaftspflichtig sein. Wenn die Bürger nicht wissen, welche Entscheidungen ihre Regierungen bei der Gestaltung der EU-Gesetze treffen und getroffen haben, wird die Kultur der „Brüssel-Schuldzuweisung“ fortbestehen. EU-Bürger haben das Recht, sich an der Ausarbeitung von Gesetzen, die sie betreffen, zu beteiligen, aber dazu brauchen sie mehr Offenheit von ihren Regierungen in Brüssel.
„Eine stärkere Rechenschaftspflicht des EU-Gesetzgebungsprozesses gegenüber der Öffentlichkeit durch mehr Offenheit wäre ein wichtiges Signal im Vorfeld der Europawahlen 2019“, sagte der Bürgerbeauftragte.
Der Bürgerbeauftragte erwartet, dass der Rat bis zum 9. Mai 2018 antwortet. Hintergrund Der Rat ist neben dem Europäischen Parlament Mitgesetzgeber. Bevor die im Rat zusammentretenden nationalen Minister eine formelle Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf abgeben, finden vorbereitende Gespräche in den Ratssitzungen der nationalen Botschafter und in den über 150 Ratsarbeitsgruppen statt, an denen nationale Beamte teilnehmen.
Im Verlauf ihrer Untersuchung stellte die Bürgerbeauftragte dem Rat 14 spezifische Fragen und ihr Büro prüfte die Dokumente von drei Ratsakten, um einen Einblick in die Art und Weise zu erhalten, wie Dokumente erstellt, verbreitet und veröffentlicht werden. Das Büro organisierte außerdem eine öffentliche Konsultation, bei der 21 Beiträge eingingen, darunter von Mitgliedern der Öffentlichkeit, nationalen Parlamenten, der Zivilgesellschaft und Wissenschaftlern.
Die Untersuchung des Bürgerbeauftragten ergab beispielsweise auch, dass, um ein vollständiges Bild der gesamten Dokumentation zu einem Rechtsakt zu erhalten, vier verschiedene Suchvorgänge im Dokumentenregister des Rates für Verhandlungen in Vorbereitungsgremien und zwei Suchvorgänge in anderen Abschnitten der Website erforderlich sind für Diskussionen auf Ratsebene.
Die Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der EU-Organe, -Agenturen und -Einrichtungen. Jeder EU-Bürger, jeder Einwohner sowie jedes Unternehmen und jeder Verband in der EU kann eine Beschwerde bei der Bürgerbeauftragten einreichen. Zu den Befugnissen der Bürgerbeauftragten gehören das Recht, EU-Dokumente einzusehen, Beamte zur Zeugenaussage aufzurufen und von sich aus strategische Untersuchungen einzuleiten. Für weitere Informationen, klicken Sie hier.
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