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# Antitrust: Kommission bestätigt unangekündigte Kontrolle im # Kraftpapiersektor

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Die Europäische Kommission kann bestätigen, dass ihre Beamten am 15. Januar 2018 eine unangekündigte Inspektion in den Räumlichkeiten eines im Kraftpapiersektor tätigen Unternehmens durchgeführt haben.

Die Inspektion fand in einem Mitgliedstaat statt und ist Teil derselben Untersuchung, die die Kommission veranlasst hat, unangekündigte Inspektionen in durchzuführen 2016 und 2017 im Bereich Kraftpapier und Industriepapiersäcke. Die Kommission hat Bedenken, dass das inspizierte Unternehmen möglicherweise einen Verstoß begangen hat Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der wettbewerbswidrige Praktiken wie Preisabsprachen und Kundenallokation verbietet.

Die Kommissionsbeamten wurden von ihren Kollegen von der zuständigen nationalen Wettbewerbsbehörde begleitet.

Unangekündigte Inspektionen sind ein erster Schritt bei der Untersuchung mutmaßlicher Kartelle. Die Tatsache, dass die Kommission solche Inspektionen durchführt, bedeutet nicht, dass die Unternehmen wettbewerbswidriges Verhalten begangen haben. Sie beeinträchtigt auch nicht das Ergebnis der Untersuchung. Die Kommission respektiert die Verteidigungsrechte, insbesondere das Recht der Unternehmen, in Kartellverfahren gehört zu werden.

Es gibt keine gesetzliche Frist, um Untersuchungen zu wettbewerbswidrigem Verhalten abzuschließen. Ihre Dauer hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter der Komplexität des Einzelfalls, dem Umfang der Zusammenarbeit der betreffenden Unternehmen und der Ausübung der Verteidigungsrechte.

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