EU
#Staatsbeihilfen: Kommission genehmigt irisches Förderprogramm für #KMU
Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Beihilfevorschriften eine irische Regelung zur Senkung der Besteuerung von Mitarbeiteraktienoptionen für KMU genehmigt. Die Regelung wird es kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen, Mitarbeiter einzustellen und zu halten, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.
Im Rahmen des irischen Förderprogramms werden Mitarbeiter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei der Ausübung ihrer Aktienoptionen von der Zahlung von Einkommensteuer und Sozialabgaben befreit. Ziel der Steuererleichterungen ist es, mittelständischen Unternehmen dabei zu helfen, ihre Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, indem ihre Aktienoptionen attraktiver gestaltet werden. Die Laufzeit des Programms beträgt sechs Jahre.
KMU in Irland verfügen oft nicht über ausreichende finanzielle Mittel, um wettbewerbsfähige Vergütungspakete anzubieten, was es für sie schwierig macht, talentierte und qualifizierte Mitarbeiter anzuziehen und zu halten. Dies beeinträchtigt ihre Produktivität und hindert sie daran, ihr volles Wachstumspotenzial auszuschöpfen. Dank der vorgeschlagenen irischen Maßnahme könnten KMU Aktienoptionsvereinbarungen nutzen, um ihren Mitarbeitern ein wettbewerbsfähigeres Vergütungspaket anzubieten. Diese Mitarbeiteraktienoptionen, die zusätzlich zu einem festen Lohn bereitgestellt werden, könnten die Fähigkeit von KMUs verbessern, Personal zu gewinnen und zu halten, ohne dass sofort zusätzliche finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden müssen.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die öffentliche Intervention erforderlich ist, um die Bemühungen irischer KMU um die Gewinnung und Bindung von Arbeitnehmern zu erleichtern und es diesen Unternehmen zu ermöglichen, weiter zum Wirtschaftswachstum und zur Innovation beizutragen. Dies steht auch im Einklang mit der Kommission Politik zur Förderung einer unternehmerischeren Kultur und zur Schaffung eines unterstützenden Umfelds für KMU.
Die Kommission bewertete die Maßnahme unter Artikel 107 (3) (c) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, das staatliche Beihilfen zur Förderung der Entwicklung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten oder -bereiche ermöglicht. Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.
Hintergrund
Die nichtvertrauliche Fassung dieser Entscheidung wird unter der Nummer zur Verfügung gestellt werden SA.47947 der Beihilfenregister auf die Wettbewerb der Kommission Website, sobald alle Vertraulichkeitsprobleme gelöst wurden.
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