EU
#BankResolution: Die Arbeit hat begonnen, aber es ist noch ein langer Weg, sagen EU-Prüfer
Laut einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs ist der Einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB), der eingerichtet wurde, um die Abwicklung von Banken in der EU sicherzustellen, noch „sehr in Arbeit“. Bei der Lösung handelt es sich um die Umstrukturierung einer insolventen Bank, um die Finanzstabilität und die öffentlichen Interessen zu wahren, und zwar mit minimalen Kosten für den Steuerzahler. Die Prüfer stellten Mängel in den vom SRB erstellten Notfallplänen für die Bankenabwicklung fest, der in sehr kurzer Zeit erhebliche Verantwortung übernehmen musste.
Der SRB ist ein Schlüsselelement der Europäischen Bankenunion. Ihre Aufgabe wurde im Zuge der Finanzkrise 2008 gegründet und besteht darin, insolvente Banken mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Finanzstabilität und die Realwirtschaft der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und anderer Länder zu sanieren.
Die Prüfer stellten Mängel bei der Vorbereitung aller möglicherweise erforderlichen Bankenabwicklungsvereinbarungen fest. Obwohl der SRB lange und hart daran gearbeitet hat, sicherzustellen, dass für die meisten Banken zumindest vorläufige Versionen seiner „Abwicklungspläne“ vorliegen, erfüllen die bisher verabschiedeten Pläne nicht die festgelegten Standards, sagen die Prüfer.
„Der Aufbau des SRB von Grund auf war eine große Herausforderung“, sagte Kevin Cardiff, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. „Obwohl seine Schwächen im Start-up-Kontext gesehen werden müssen, liegt noch ein langer Weg vor uns.“
Die Prüfer geben eine Reihe von Empfehlungen zu den Regeln und Leitlinien für Abwicklungspläne sowie zu deren Erstellung ab. Sie befassen sich auch mit Fragen der Personalausstattung und des Rechtsrahmens des SRB.
Der SRB soll zunächst festlegen, wann für jede Bank der erste regelwerkskonforme Abwicklungsplan erstellt werden soll, sagen die Prüfer. Es sollte sie im Hinblick auf das Risiko eines Scheiterns priorisieren. Jeder Plan sollte sich mit der Abwicklungsfähigkeit der betreffenden Bank befassen, einschließlich der Feststellung wesentlicher Hindernisse sowie der Durchführbarkeit und Glaubwürdigkeit der gewählten Strategien.
Um sicherzustellen, dass der Bankensektor über genügend Verlustabsorptionsfähigkeit verfügt, muss der SRB außerdem ein System von Regeln und Leitlinien für die Abwicklungsplanung fertigstellen, einschließlich einer Richtlinie zur Festlegung von Mindestanforderungen an die Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten der Banken. Leitlinien und ein Handbuch zur Abwicklungsplanung müssen gegebenenfalls entwickelt oder aktualisiert werden.
Trotz des Engagements und der Motivation seiner Mitarbeiter hätten sich die Personalverzögerungen negativ auf alle Bereiche der SRB-Aktivitäten ausgewirkt, sagen die Prüfer. Der SRB muss seine Rekrutierungsbemühungen beschleunigen und seine HR-Funktion angemessen ausstatten, insbesondere für spezialisiertere und höhere Positionen. Wenn die Personalziele nicht erreicht werden können oder Übergangsmaßnahmen erforderlich sind, sollte der SRB alternative Lösungen in Betracht ziehen.
Die Verteilung der operativen Aufgaben zwischen den nationalen Behörden und dem SRB, einschließlich der Aufteilung der Zuständigkeiten, ist immer noch unklar, und die internen Abwicklungsteams sind unterbesetzt. Der SRB muss diese Probleme dringend angehen, sagen die Prüfer.
Hinweise für Redakteure
Um eine Wiederholung der Finanzkrise von 2008 zu verhindern, hat die EU neue institutionelle Strukturen entwickelt, um einen sichereren Finanzsektor zu gewährleisten. Dazu gehören der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) und der Einheitliche Abwicklungsmechanismus (SRM). Dieser Bericht konzentriert sich auf das Single Resolution Board (SRB), das zusammen mit den nationalen Abwicklungsbehörden innerhalb der Eurozone den SRM bildet. In den Zuständigkeitsbereich des SRB fallen rund 140 Banken.
Die Aufsichtsbehörden sind für die ständige Aufsicht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Banken zuständig. Wenn Sanierungs- oder Interventionsmaßnahmen nicht wirksam sind, wird eine Bank als „ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend“ eingestuft und die Abwicklungsbehörden greifen ein. Der SRB ist mit Unterstützung der nationalen Abwicklungsbehörden für die Notfallplanung für die Abwicklung aller wesentlichen Banken verantwortlich Banken und weniger bedeutende grenzüberschreitende Banken im Euroraum.
Eine Abwicklung findet statt, wenn die Behörden feststellen, dass eine Bank zahlungsunfähig ist oder wahrscheinlich zahlungsunfähig wird und es keine andere aufsichtsrechtliche oder privatwirtschaftliche Intervention gibt, um diesen Zahlungsausfall zu verhindern. Liegt ein öffentliches Interesse vor, wird die Bank aufgelöst; andernfalls gelten die nationalen Insolvenzverfahren. Die Abwicklung soll die Kontinuität der kritischen Funktionen der Bank gewährleisten und die Finanzstabilität wahren. Ziel ist es, künftige Rettungsaktionen zu vermeiden und so die Kosten für den Steuerzahler zu senken.
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