EU
#SecurityUnion: Die Kommission schließt Informationslücken, um die EU-Bürger besser zu schützen
Am 12. Dezember hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, Informationslücken zu schließen, indem die EU-Informationssysteme für Sicherheit, Grenz- und Migrationsmanagement modernisiert und für eine intelligentere und effizientere Zusammenarbeit gesorgt wird.
Die Maßnahmen ermöglichen den Informations- und Datenaustausch zwischen den verschiedenen Systemen und stellen sicher, dass Grenzschutz- und Polizeibeamte jederzeit und überall Zugriff auf die benötigten Informationen haben, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Gleichzeitig werden höchste Datenschutzstandards und die uneingeschränkte Wahrung der Grundrechte gewährleistet. Angesichts der aktuellen Sicherheits- und Migrationsprobleme wird der Vorschlag die Sicherheit der EU-Bürger erhöhen, indem er den Schutz der EU-Außengrenzen erleichtert und die innere Sicherheit erhöht.
Der Erste Vizepräsident Frans Timmermans erklärte: „Wenn es darum geht, unsere Bürger vor Terrorismus zu schützen und Leben zu retten, kommt es auf Geschwindigkeit an. Derzeit arbeiten unsere EU-Informationssysteme für Sicherheit und Grenzmanagement getrennt voneinander, was die Strafverfolgung verlangsamt. Mit unserem Vorschlag werden sie vollständig interoperabel. Das bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden überall in der EU direkt und unverzüglich mit allen verfügbaren Informationen arbeiten können.“
Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Bürgerschaft und Inneres, erklärte: „Heute liefern wir den letzten und wichtigsten Baustein unserer Arbeit ab, um Lücken zu schließen und blinde Flecken in unseren Informationssystemen für Sicherheit, Grenzen und Migration zu beseitigen. Grenzschutzbeamte, Einwanderungsbeamte und Polizeibeamte sollten künftig zur richtigen Zeit über die richtigen Informationen verfügen, um ihre Arbeit zu erledigen. Dies ist eine Vorzeigeinitiative dieser Kommission, und ich fordere die Mitgesetzgeber dringend auf, ihr ebenfalls Priorität einzuräumen und ihre Arbeit bis 2018 abzuschließen.“
Julian King, Kommissar für die Sicherheitsunion, erklärte: „Terroristen und Schwerverbrecher sollten nicht durch das Netz oder unter dem Radar schlüpfen können. Dies ist ein ehrgeiziger neuer Ansatz für die Verwaltung und Nutzung vorhandener Informationen: intelligenter und gezielter, mit der Bekämpfung von Mehrfachidentitäten und der Stärkung wirksamer Polizeikontrollen. Wir verbinden alle Punkte zum Schutz der EU-Bürger und schützen gleichzeitig die Daten durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen.“
Derzeit kommunizieren die EU-Informationssysteme nicht miteinander – Informationen werden getrennt in nicht vernetzten Systemen gespeichert, was sie fragmentiert, komplex und schwer zu handhaben macht. Dadurch besteht die Gefahr, dass Informationen verloren gehen und Terroristen und Kriminelle durch die Verwendung mehrerer oder betrügerischer Identitäten unentdeckt bleiben. Dies gefährdet die innere Sicherheit der EU und erschwert das Grenz- und Migrationsmanagement. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden diese Lücken schließen und sicherstellen, dass die Informationen für Grenzschutzbeamte und Polizei vollständig, korrekt und zuverlässig sind. Die neuen Instrumente werden dazu beitragen, Personen, die eine Bedrohung darstellen, nicht nur beim Überschreiten der EU-Grenzen, sondern auch bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums besser zu erkennen. Durch den gleichzeitigen Abgleich von Informationen in verschiedenen Datenbanken und die Vereinfachung des Zugriffs durch Strafverfolgungsbehörden werden die neuen Instrumente Grenzschutzbeamte oder Polizeibeamte schnell alarmieren, wenn eine Person mehrere oder betrügerische Identitäten verwendet. Sie werden auch dazu beitragen, schutzbedürftige Personen wie unbegleitete Minderjährige besser zu identifizieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass Grundrechte und Datenschutz uneingeschränkt gewahrt werden.
Die Punkte verbinden und blinde Flecken beseitigen
Der Vorschlag führt neue Elemente ein, um die in den bestehenden und künftigen Systemen verfügbaren Informationen intelligenter und gezielter nutzen zu können. Dies wird den nationalen Behörden ermöglichen:
- Um vorhandene Daten optimal zu nutzen. Ein europäisches Suchportal bietet Grenzschutzbeamten oder Polizeibeamten eine zentrale Anlaufstelle am Computerbildschirm, wenn sie Ausweisdokumente überprüfen. Anstatt sich in einer bestimmten Situation entscheiden zu müssen, welche Datenbank sie abfragen sollen, können die Beamten mehrere EU-Informationssysteme gleichzeitig durchsuchen. Dadurch werden Informationslücken geschlossen und sichergestellt, dass die Beamten umgehend ein vollständiges Bild einer Person erhalten.
- Um Mehrfachidentitäten zu erkennen und Identitätsbetrug vorzubeugen. Ein gemeinsamer biometrischer Abgleichdienst wird biometrische Daten wie Fingerabdrücke oder Gesichtsbilder verwenden, um vorhandene Datenbanken zu durchsuchen und die Erkennung von Informationen in verschiedenen EU-Informationssystemen zu ermöglichen. Ein gemeinsamer Identitätsspeicher wird grundlegende biografische und biometrische Informationen wie Namen und Geburtsdaten von Nicht-EU-Bürgern bereitstellen, damit diese zuverlässig identifiziert werden können. Darauf aufbauend wird ein Mehrfachidentitätsdetektor Grenzschutzbeamte und Polizei sofort auf Fälle betrügerischer oder mehrfacher Identitäten aufmerksam machen.
- Um schnelle und wirksame Kontrollen durchführen zu können. Bei Kontrollen innerhalb eines Landes können Polizeibeamte die Identitätsdaten von Drittstaatsangehörigen abfragen und deren Identität bestätigen, auch um Mehrfachidentitäten zu erkennen.
Die Kommission schlägt außerdem ein zweistufiges Verfahren vor, das es Strafverfolgungsbeamten, die schwere Kriminalität oder Terrorismus verhindern, untersuchen, aufdecken oder strafrechtlich verfolgen, ermöglicht, auf die benötigten Informationen über Drittstaatsangehörige in nicht polizeilichen Systemen zuzugreifen. Unter uneingeschränkter Wahrung des Datenschutzes sieht das Verfahren vor, dass die Abfragen zunächst nach dem Prinzip „Treffer/kein Treffer“ erfolgen. Im zweiten Schritt können Strafverfolgungsbeamte im Falle eines Treffers unter Einhaltung der geltenden Vorschriften und Schutzbestimmungen Zugriff auf die benötigten Informationen beantragen. Um sicherzustellen, dass Grenzschutzbeamte und Polizeibeamte über vollständige und korrekte Informationen verfügen, werden zudem Mechanismen zur Datenqualitätskontrolle geschaffen.
Stärkung der Widerstandsfähigkeit an allen Fronten
Die Kommission hat auch über die Fortschritte bei anderen sicherheitsrelevanten vorrangigen Dossiers berichtet, darunter die laufenden Legislativvorschläge zur Stärkung der Informationssysteme und die korrekte Umsetzung und vollständige Anwendung bestehender Rechtsvorschriften und Instrumente. Die 12th Der Bericht zur Sicherheitsunion zieht eine Bilanz der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um Terroristen die Handlungsfähigkeit zu nehmen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen zu stärken, der Radikalisierung online und offline entgegenzuwirken und die Dimension der äußeren Sicherheit auszubauen.
Hintergrund
Präsident Junckers State of the Union-Adresse im September 2016 wurde betont, wie wichtig es ist, die derzeitigen Defizite im Datenmanagement zu überwinden und die Interoperabilität bestehender Informationssysteme zu verbessern. Die jüngsten Terroranschläge haben dies noch deutlicher in den Fokus gerückt und die dringende Notwendigkeit der Interoperabilität von Informationssystemen hervorgehoben. Außerdem müssen die derzeitigen blinden Flecken beseitigt werden, in denen Terrorverdächtige unter verschiedenen Decknamen in verschiedenen, nicht miteinander verbundenen Datenbanken erfasst werden können.
In April 2016legte die Europäische Kommission eine Mitteilung über stärkere und intelligentere Informationssysteme vor, die eine Diskussion darüber anregte, wie die Informationssysteme der EU besser funktionieren können, um das Grenzmanagement und die innere Sicherheit zu verbessern. Im Rahmen eines umfassenden und transparenten Prozesses setzte die Kommission eine hochrangige Expertengruppe für Informationssysteme und Interoperabilität ein, um diese Arbeit voranzutreiben und die rechtlichen, technischen und operativen Herausforderungen anzugehen, die mit der Erreichung der Interoperabilität verbunden sind. Die hochrangige Expertengruppe stellte ihre Abschlussbericht im Mai 2017 mit einer Reihe von Empfehlungen. Aufbauend auf diesen Empfehlungen schlug die Kommission eine neuer Ansatz Ziel ist es, bis 2020 die Interoperabilität der EU-Informationssysteme für Sicherheit, Grenz- und Migrationsmanagement zu erreichen, und kündigte die Absicht an, so bald wie möglich einen Legislativvorschlag zur Interoperabilität vorzulegen. Anschließend fand eine gemeinsame Diskussion zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über das weitere Vorgehen in Sachen Interoperabilität statt.
In Juni 2017Der Europäische Rat bekräftigte den Handlungsbedarf und forderte die Kommission auf, so bald wie möglich einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Empfehlungen der hochrangigen Expertengruppe auszuarbeiten. Im Rahmen des Arbeitsprogramms 2018 kündigte die Kommission an, dass sie bis Ende 2017 einen Vorschlag zur Interoperabilität von Informationssystemen vorlegen werde.
Mehr Infos
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: Folgenabschätzung (Teil 1)
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: Folgenabschätzung (Teil 2)
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: Zusammenfassung der Folgenabschätzung
12. Fortschrittsbericht auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion
Fragen und Antworten: Interoperabilität der EU-Informationssysteme für Sicherheit, Grenz- und Migrationsmanagement
Factsheet: Sicherheitsunion – Schließung der Informationslücke
Factsheet: EU-Informationssysteme
Eurobarometer - Die Einstellung der Europäer zur Sicherheit
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