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Die Kommission schließt Vertragsverletzungsverfahren und Beschwerden im Glücksspielsektor

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Im Einklang mit ihrem politischen Engagement, die Durchsetzung des EU-Rechts strategischer zu gestalten, hat die Europäische Kommission beschlossen, ihre Vertragsverletzungsverfahren und die Behandlung von Beschwerden im Glücksspielbereich einzustellen.

Die Juncker - Kommission hat sich von Anfang an auf ihre politischen Prioritäten und sie energisch verfolgen. Dieser politische Ansatz spiegelt sich auch in der Behandlung von Vertragsverletzungsfällen durch die Kommission wider. Das Kommunikation "EU-Recht: Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung" legt den Ansatz der Kommission dar, Fälle strategisch zu priorisieren und die verschiedenen öffentlichen und privaten Interessen sorgfältig abzuwägen.

In diesem Sinne hat die Kommission beschlossen, ihre Vertragsverletzungsverfahren im Bereich Online-Glücksspiele und die Behandlung von Beschwerden gegen eine Reihe von Mitgliedstaaten einzustellen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat wiederholt das Recht der Mitgliedstaaten anerkannt, Glücksspieldienste gegebenenfalls einzuschränken, um Ziele von öffentlichem Interesse wie den Schutz von Minderjährigen, die Bekämpfung der Spielsucht und die Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten und Betrug zu schützen. Die Kommission erkennt die breitere politische Legitimität der Ziele von öffentlichem Interesse an, die die Mitgliedstaaten bei der Regulierung von Glücksspieldiensten verfolgen.

Die Kommission nimmt auch die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Kenntnis, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen für Online-Glücksspiele zu modernisieren, die Nachfrage der Bürger nach Glücksspielen von einem nicht regulierten Angebot auf autorisierte und überwachte Websites zu lenken und sicherzustellen, dass die Betreiber Steuern zahlen. Vor diesem Hintergrund ist es für die Kommission nicht vorrangig, ihre Vertragsverletzungsbefugnisse zur Förderung eines EU-Binnenmarkts im Bereich der Online-Glücksspieldienste einzusetzen.

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin bei ihren Bemühungen unterstützen, ihre nationalen Rechtsvorschriften für Online-Glücksspiele zu modernisieren und die Zusammenarbeit zwischen nationalen Glücksspielregulierungsbehörden zu erleichtern.

Hintergrund

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Die Kommission ist der Ansicht, dass Beschwerden im Glücksspielsektor von den nationalen Gerichten auch angesichts der zahlreichen Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union zum nationalen Glücksspielrecht effizienter gehandhabt werden können. Die Beschwerdeführer werden daher ermutigt, bei Problemen mit dem EU-Recht im Glücksspielsektor nationale Rechtsmittel zu nutzen.

Die Mitgliedstaaten sind bei der Organisation ihrer Glücksspieldienstleistungen, einschließlich der Besteuerung, autonom, sofern die Grundfreiheiten des Vertrags eingehalten werden. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat dazu beigetragen zu klären, welche Beschränkungen der Binnenmarktprinzipien im Hinblick auf die Ziele der öffentlichen Ordnung wie den Schutz von Verbrauchern und Minderjährigen im Glücksspielbereich gerechtfertigt sein können.

Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen, unerlaubtes Glücksspiel zu bekämpfen, gefährdete Bürger zu schützen und andere damit zusammenhängende illegale Aktivitäten zu verhindern. Nach dem 2012 Kommunikation über Online-Glücksspielehat die Kommission eine Reihe von Initiativen eingeleitet, z. Empfehlungen zum Verbraucherschutz und zur Werbung im Online-Glücksspielsektor, hat eine verstärkte Verwaltungszusammenarbeit angeregt und eine Expertengruppe für Glücksspieldienstleistungen für Glücksspielregulierungsbehörden der EUA ins Leben gerufen, um bewährte Verfahren auszutauschen, die Verwaltungszusammenarbeit zu erleichtern und das Vertrauen zu stärken. Darüber hinaus gelten EU-Vorschriften in Bereichen wie der Bekämpfung der Geldwäsche für den Glücksspielsektor.

Mehr Infos

- Zu den wichtigsten Entscheidungen im Vertragsverletzungspaket vom Dezember 2017 siehe vollständig MEMO / 17 / 4767.

- Zum allgemeinen Vertragsverletzungsverfahren siehe MEMO / 12 / 12(ein Info-Diagramm).

- Auf der EU-Vertragsverletzungsverfahren.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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