Konferenz der peripheren Küstenregionen Europas (KPKR)
#Maritime: Klare Regeln für verbotene Fanggeräte und mehr Flexibilität für EU-Fischer
Gemeinsame EU-Vorschriften darüber, wie, wo und wann in der EU gefischt werden darf, einschließlich verbotener Fangmethoden und Arten, wurden von den Abgeordneten unterstützt.
Der Fischereikomitee hat am Dienstag Gesetzentwürfe verabschiedet, um unerwünschte Fänge, insbesondere von Jungfischen, zu begrenzen.
Gegenwärtig gibt es mehr als 30 verschiedene EU-Vorschriften, die technische Maßnahmen für die Fischerei festlegen, die sich als sehr komplex und ineffizient erwiesen haben. Die Abgeordneten stimmten zu, Bürokratie abzubauen, um die Einhaltung zu verbessern.
Die neue Verordnung würde gemeinsame Maßnahmen für Fanggeräte, -methoden und zulässige Arten für alle EU-Gewässer einführen und gleichzeitig die Annahme regionaler, maßgeschneiderter Maßnahmen ermöglichen.
EU-weite Verbote
Die EU-weiten Vorschriften zur Verringerung der Jungfänge würden schrittweise unter anderem:
- Verbotene Fanggeräte und -methoden, dh giftige Stoffe und Sprengstoffe;
- allgemeine Beschränkungen für die Verwendung von Schleppnetzen und stationären Netzen einer Liste von Fisch und Krustentiere befi für die Beschränkungen der Fänge von Meeressäugetieren, Seevögel und Meeresreptilien, besonderer Bestimmungen verboten ist empfindlichen Lebensräume zu schützen, und;
- ein Verbot von Praktiken wie High-Grading (Rückführung von Billigfischen, obwohl sie legal landen sollten), um die Rückwürfe zu reduzieren.
Innovative Fangmethoden
Die Abgeordneten wollen STECF (Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für Fischerei) Bewertung innovativer Fanggeräte, einschließlich elektrischer „Impulsschleppnetze“, mit denen Fische aus dem Meeresboden ins Netz getrieben werden. Diese Bewertung sollte Probezeiten von mindestens vier Jahren abdecken. Die Testnutzung wäre auf nicht mehr als 5% der in diesem Metier vorhandenen Schiffe beschränkt. Die Verwendung solcher Ausrüstung wäre im kommerziellen Maßstab nur zulässig, wenn die Bewertung ergibt, dass dies nicht zu „direkten oder kumulativen negativen Auswirkungen“ auf die Meeresumwelt führen würde.
Regionale Maßnahmen und Flexibilität für die EU-Fischerei
Von den Basislinien abweichende regionale Maßnahmen würden für die sieben EU-Meeresbecken eingeführt: Nordsee, Nordwestgewässer, Südwestgewässer, Ostsee, Mittelmeer, Schwarzes Meer und Gewässer, die von EU-Booten im Indischen Ozean und im Westatlantik gefischt werden.
Diese Maßnahmen würden unter anderem Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung und geschlossene oder geschützte Gebiete. Die Mitgliedstaaten und die Kommission hätten ab dem Inkrafttreten der Verordnung 18-Monate für regionale Vorschriften für Maschenöffnungen.
Um den EU-Fischern genügend Flexibilität zu geben und ihre Arbeit zu unterstützen, wäre es möglich, von diesen regionalen Vorschriften abzuweichen. Dies könnte entweder ein mehrjähriger regionaler Fischereiplan oder "delegierte Rechtsakte" der EU-Kommission. Die Mitgliedstaaten könnten zu diesem Zweck gemeinsame Empfehlungen vorlegen, und die Abgeordneten fordern sie auf, "ihre Empfehlungen auf die besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten zu stützen".
Gabriel Mato (EVP, ES) sagte: „Die Regionalisierung würde einen Übergang von Mikromanagement und starren technischen Regeln hin zu einem flexibleren, ergebnisorientierten Managementansatz ermöglichen und die anderen Interessengruppen der lokalen Behörden stärker in die Entscheidungsfindung einbeziehen. Unser Hauptziel ist es, Fischern und regionalen Behörden die Möglichkeit zu geben, sich als Hauptakteure bei der Bewirtschaftung der Ressourcen zu fühlen und gleichzeitig sicherzustellen, dass konkrete Ziele für die schrittweise Reduzierung der Jungfischfänge festgelegt werden, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und an die Gegebenheiten der einzelnen Fischereien angepasst sind. Ich halte dies für einen guten Kompromiss, ehrgeizig, aber gleichzeitig realistisch und praktikabel.“
Nächste Schritte
Der Textentwurf wurde von 20 mit fünf Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. Der Text wird nun einer Plenarabstimmung vorgelegt, um das Mandat zu erhalten und Verhandlungen mit dem Rat aufzunehmen.
In allen Unionsbecken und Nicht-Unionsgewässern, in denen Unionsschiffe tätig sind, gelten mehr als 30-Vorschriften, die technische Maßnahmen enthalten. Derzeit gibt es drei detaillierte technische Maßnahmen, die nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren für die wichtigsten Meeresbecken in den Unionsgewässern erlassen wurden. Zwei vorangegangene Legislativvorschläge der Kommission zur Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen in 2002 und 2008 wurden nicht durchgeführt.
Die Anhänge der Verordnung würden regionale Maßnahmen für die Nordsee, den Nordwest Waters, die südwestlichen Gewässer, die Ostsee, das Mittelmeer, das Schwarze Meer und die EU-Gewässer im Indischen Ozean und der Westatlantik enthalten.
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