EU
Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen #Slovenia

Die Europäische Kommission hat den ersten Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Slowenien in Bezug auf die Ergreifung der Europäischen Zentralbank (EZB) Informationen getroffen, die an der Zentralbank von Slowenien in 2016 nahmen. Dieser Schritt hat die Form eines Fristsetzungsschreiben.
Am 6. Juli 2016 beschlagnahmten die slowenischen Behörden im Rahmen einer nationalen Untersuchung gegen Zentralbankbeamte Informationen bei der Bank von Slowenien, darunter EZB-Dokumente und IT-Hardware. Die EZB hatte keine vorherige Genehmigung für die Beschlagnahme ihrer Dokumente erteilt. Die Unverletzlichkeit der Archive der EZB wird durch das Protokoll Nr. 7 über die Vorrechte und Immunitäten der EU geschützt.
Das Schreiben folgt den Versuchen der Kommission, den Sachverhalt informell zu klären, und einem im Dezember 2016 versendeten EU-Pilotschreiben, in dem um Klarstellung des Sachverhalts und darüber gebeten wurde, wie die slowenischen Behörden die Unverletzlichkeit der EZB-Archive bewahrt haben. Die Kommission war mit der Antwort der Behörden nicht zufrieden und beschloss, ohne die Befugnisse der nationalen Behörden im Rahmen nationaler Verfahren in Frage zu stellen, ein Vertragsverletzungsverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Protokoll Nr. 7 zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union einzuleiten die Pflicht zur aufrichtigen Zusammenarbeit (Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union). Die Kommission steht in dieser Angelegenheit in engem Kontakt mit der EZB.
Die slowenischen Behörden haben nun zwei Monate Zeit, um auf das Schreiben der Kommission zu antworten.
Mehr Info
- Zu den wichtigsten Entscheidungen im Vertragsverletzungspaket vom April 2017 siehe vollständig MEMO / 17 / 1045.
- Zum allgemeinen Vertragsverletzungsverfahren siehe MEMO / 12 / 12 und Infografik.
- Auf dem EU-Vertragsverletzungsverfahren.
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