EU
Die demokratische Kontrolle: # Parlaments Untersuchungsbefugnisse
Das Parlament ist die einzige direkt gewählte EU-Institution und als solche dafür verantwortlich, die Funktionsweise der EU im Auge zu behalten. Seine Kontrollbefugnisse wurden in den EU-Verträgen klar definiert. Die Abgeordneten ziehen es oft vor, spezielle Ausschüsse einzurichten, die sich mit allgemeineren Fragen oder Fragen befassen, an denen Länder außerhalb der EU beteiligt sind. Das Parlament hat auch versucht, die Funktionsweise der Untersuchungsausschüsse zu verbessern, um diese Form der Kontrolle effizienter zu gestalten.
Untersuchungsausschüsse
Das Parlament hat das Recht, Untersuchungsausschüsse einzurichten, um mutmaßliche Verstöße gegen das EU-Recht oder Missstände in der Verwaltung des EU-Rechts durch EU-Institutionen oder Mitgliedstaaten im Rahmen des Vertrags von Maastricht zu untersuchen. (Weitere Informationen finden Sie in Artikel 226 der Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.)
Ein Ausschuss kann Zeugen einladen und Dokumente anfordern, aber es liegt an den EU-Ländern und europäischen Institutionen, zu entscheiden, wen sie entsenden, um sie zu vertreten. Sie können die Zusammenarbeit auch aus Gründen der Geheimhaltung oder der öffentlichen oder nationalen Sicherheit ablehnen. Die Regeln hierfür wurden in einem Joint festgelegt Beschluss des Rates, des Parlaments und der Kommission.
Im vergangenen Jahr hat das Parlament zwei Untersuchungsausschüsse eingerichtet, um die Enthüllungen in der EU zu untersuchen Panama Papiere und wie Emissionen in der Automobilindustrie getestet werden. Es gab jedoch auch drei andere Untersuchungsausschüsse, einschließlich eines über den Umgang mit der Rinderwahnsinnskrise.
Zusätzliche Steuerelemente
Die Abgeordneten sind daran interessiert, die Arbeitsweise der Untersuchungsausschüsse zu verbessern. Da die Untersuchungsausschüsse die Mitgliedstaaten und andere EU-Institutionen betreffen, muss jeder Rechtsakt, der die Arbeitsweise dieser Ausschüsse ändert, ebenfalls genehmigt werden.
Im April 2014 verabschiedeten die Abgeordneten eine Verordnung, die dem Parlament verbindlichere Befugnisse zur Einberufung bestimmter Beamter und zur Verhängung von Sanktionen einräumt, wenn sich Personen weigern, ohne triftigen Grund vor einem Ausschuss zu erscheinen. Der Rat und die Kommission haben Vorbehalte gegen den Vorschlag geäußert, aber das Parlament versucht, über einen möglichen Kompromiss zu verhandeln.
Spezielle Ausschüsse
Wenn das Parlament allgemeinere Fragen untersuchen möchte, die nicht in direktem Zusammenhang mit der EU-Gesetzgebung stehen, beispielsweise weil es Länder außerhalb der EU betrifft, können die Abgeordneten beschließen, einen Sonderausschuss einzurichten.
Sonderausschüsse haben keine formellen Untersuchungsbefugnisse und stützen sich daher auf den guten Willen von Menschen und Organisationen, einschließlich Regierungen, um zusammenzuarbeiten. Oft prüfen diese Ausschüsse, wie ein bestimmtes Problem am besten angegangen werden kann, und unterbreiten Vorschläge für neue Rechtsvorschriften.
Bisher gab es 16 Sonderausschüsse, die sich mit Themen wie Klimawandel, organisierte Kriminalität, Finanzkrise, Korruption und Geldwäsche, CIA-Überstellung von Terrorverdächtigen und von multinationalen Unternehmen gezahlten Steuern befassten.
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