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#HumanRights: Rechtsanwalt von zwei tschechischen Gefangenen argumentiert für ihre Freilassung ohne Abschiebung aus Philippinen

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Camp_Bagong_Diwa_GateDer tschechische Staatsbürger Jaroslav Dobes, der Anführer der spirituellen Bewegung Guru Jara, und Barbora Plaskova, eine seiner Anhängerinnen, die seit zehn Monaten in der Einwanderungseinrichtung Camp Bagong Diwa (Philippinen) festgehalten werden, sollten freigelassen und nicht dorthin abgeschoben werden der Tschechischen Republik, laut einem Bericht vom 26. Februar 2016 des Rechtsexperten Dr. Athanassios Pantazopoulos, dessen Anwaltskanzlei sich in Prag befindet.

Seit März 2015 werden Dobes, Vater einer dreijährigen Tochter einer philippinischen Mutter, und Plaskova, stillende Mutter eines einjährigen Jungen, aufgrund eines fragwürdigen Durchsuchungsbefehls von der örtlichen Einwanderungsbehörde festgenommen ausgestellt von den tschechischen Behörden. Die beiden tschechischen Staatsbürger haben wiederholt beantragt, aus dem philippinischen Einwanderungsgefängnis gegen Kaution freigelassen zu werden, jedoch ohne Erfolg. Laut einer Pressemitteilung von Human Rights Without Frontiers International (HRWF) leben beide tschechischen Staatsangehörigen seit mehreren Jahren auf den Philippinen und wurden in ihrem Wohnsitzland nie strafrechtlich verfolgt.

Am 7. Oktober 2014 wurden Dobes und Plásková vom Landgericht in Brünn, Zlin (Tschechische Republik) wegen mehrfacher Vergewaltigung verurteilt. Sie wurden in Abwesenheit zu 10 bzw. 9.5 Jahren Haft unter strengem Regime verurteilt.

Am 21. Mai 2015 erließ das Obergericht Olomouc (Tschechische Republik) einen Beschluss, mit dem es die vollständige Aufhebung der Entscheidung des Landgerichts Brünn anordnete und das erstinstanzliche Gericht aufforderte, eine neue Gerichtsentscheidung zu treffen. In der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wurde betont, dass die Verurteilung (die im Oktober 2014 in Abwesenheit ergangen war) einen erheblichen Mangel an Beweisen aufwies.

Unschuldsvermutung

Die Rechtswirkung der Aufhebung der erstinstanzlichen Gerichtsentscheidung besteht darin, dass gemäß dem Grundprinzip der „Unschuldsvermutung“ die erste Entscheidung aufgehoben und hinsichtlich der Schuld und der Strafe aufgehoben wurde. Daher gibt es keine primäre Verurteilung gegen die Angeklagten Dobes und Plaskova und aus diesem Grund gelten die Angeklagten bis zum Erlass einer neuen unwiderruflichen Entscheidung als unschuldig.

Die Unschuldsvermutung garantiert laut Gesetz die Unschuld einer Person, die einer Straftat beschuldigt wird, bis ihre Schuld bewiesen ist. Neben internationalen Instrumenten wird dieser Grundsatz durch Art. 6.2 EMRK und Art. 48.1 der EU-Charta der Grundrechte und bietet eine Reihe rechtlicher Garantien in Strafverfahren, deren Art und Zweck im Recht auf ein vollendetes Verfahren liegen.

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Die Tschechische Republik ist Vertragspartei beider europäischer Instrumente, in denen es ausdrücklich heißt:

  • Artikel 6.2 der EMRK: „Jeder, der einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis seiner Schuld als unschuldig.“
  • Artikel 48.1 der EU-Charta: „Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtskräftigen Beweis seiner Schuld als unschuldig.“

In seinem Bericht schreibt Pantazopoulos, der in Deutschland, Griechenland und jetzt in der Tschechischen Republik auf den Gebieten Strafrecht und Menschenrechte tätig war: „Gemäß Art. 6.2 EMRK, die Unschuldsvermutung  gilt für alle, denen eine Straftat vorgeworfen wird, insbesondere für Personen, die im Rahmen eines Strafverfahrens als „Verdächtige“ eingestuft werden. Dieser Grundsatz verlangt, dass der Angeklagte als unschuldig gilt und so behandelt wird, als hätte er keine Straftat begangen, bis die Strafverfolgungsbehörden eines Staates „ausreichende Beweise vorlegen, um ein unabhängiges und unparteiisches Gericht davon zu überzeugen, dass er schuldig ist“.

Die Unschuldsvermutung ist ein evidenzbasierter Schutz, dessen höchste Ausprägung durch die Bestimmung bis zum Beweis der Schuld gegeben wird. Die Bedeutung dieses Grundsatzes innerhalb eines bestimmten Rechtssystems hängt stark vom Beweisstandard ab, der für einen Schuldspruch erforderlich ist. Obwohl die EMRK diesen Standard nicht definiert, wird allgemein anerkannt, dass er sehr anspruchsvoll ist, um vor unrechtmäßigen und unrechtmäßigen Verurteilungen zu schützen. Die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, dass der Angeklagte „zweifelsfrei“ schuldig ist, und jeder Zweifel sollte dem Angeklagten zugute kommen. Die Beweislast liegt beim Staat, der über die Strafverfolgungsbehörden diesen Standard erfüllen muss, bevor er die Schuld prüft.

Antrag auf Freilassung

Die Anwälte der beiden tschechischen Staatsbürger kämpften für ihre Freilassung und argumentierten in einem Dokument vom 9. September 2015, das an die Abteilung zum Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen des Justizministeriums in Manila gerichtet war: „Im vorliegenden Fall gibt es keine aktenkundigen Anhaltspunkte dafür, dass die Freilassung der Antragsteller gegen Kaution oder ihr Verbleib im Land eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Gesundheit oder Sicherheit darstellen würde.“ Wie aus den Beweisen hervorgeht, haben die Beschwerdeführer, abgesehen von den Trump-Vorwürfen, die kürzlich im Berufungsverfahren vom Obergericht Olomouc zurückgewiesen wurden, keine anderen abfälligen Vorwürfe in der Tschechischen Republik und auch nicht in anderen Ländern, in denen sie vor ihrem Aufenthalt auf den Philippinen gelebt haben . Darüber hinaus wiesen die Antragsteller während ihres gesamten Aufenthalts auf den Philippinen seit 2009 keine negative Bilanz auf.“

Ihren Anwälten zufolge gibt es keinen Grund, beide tschechischen Staatsbürger im Gefängnis zu behalten. Darüber hinaus sind die allgemeinen Haftbedingungen in der Einwanderungseinrichtung Camp Bagong Diwa erschreckend und wurden von Menschenrechtsorganisationen und ehemaligen Gefangenen angeprangert. 

In einem im August 2015 im Post Magazine veröffentlichten Artikel mit dem Titel „The Forgotten: Life inside notorious Philippine detention centre where inmates ‚disappear‘ without becharged‘, in dem Insassen ohne Anklage ‚verschwinden‘“, behauptete ein ehemaliger Gefangener, dass in der Haftanstalt etwa 150 Ausländer festgehalten würden damals und waren als The Forgotten bekannt. Viele von ihnen sind jahrelang oder jahrzehntelang in verschwommenen, langsamen Gerichtsverfahren eingesperrt.

Ein ehemaliger Häftling berichtete: „Man sieht dort Leute, die seit sieben, elf oder 11 Jahren dort sind. Wenn man mit ihnen spricht, stellt man fest, dass gegen sie noch nie eine Strafanzeige erhoben wurde.“ Das Zentrum befindet sich in der Mitte des Polizeipräsidiums von Manila, rundherum sind 2,000 Beamte in Blöcken untergebracht und vor dem Eingang befindet sich ein Schießstand.

„Die Schüsse gehen Tag und Nacht weiter – man hört ständig Kugeln und Schüsse“, sagt der 51-jährige Spanoudis, der später von der Beteiligung an einem mutmaßlichen Kokainschmuggel-Komplott in den USA freigesprochen wurde und der jetzt eine Website und eine Facebook-Seite mit dem Namen betreibt „Foreigners for Justice“ zielte darauf ab, Korruption im philippinischen Justizsystem aufzudecken. „Manchmal prallen Kugeln ab und landen im Zentrum. Man hat keine Ruhe und es ist sehr beunruhigend.“

In einem solchen Umfeld wurden Jaroslav Dobes und Barbora Plaskova zehn Monate lang inhaftiert.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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