Brexit
#UkinEU: Die Kommission klärt ihre Rolle und einige Aspekte des Deals gegen den Brexit
Am 22. Februar hielt die Europäische Kommission eine technische Sitzung ab, um die Vereinbarung zum Verbleib des Vereinigten Königreichs in der EU im Detail zu erläutern.
Die Einigung wurde am Freitagabend einstimmig erzielt und anschließend reiste der britische Premierminister David Cameron zurück nach London, wo er offiziell ankündigte, dass das Referendum über den Verbleib oder Austritt Großbritanniens aus der EU am 23. Juni stattfinden wird.
Nach einem Wochenende voller Spekulationen und Meinungen in ganz Europa erläuterte die Kommission in einer Fragerunde mit Journalisten einige Aspekte der erzielten Einigung. Jonathan Faull, langjähriger Beamter der Europäischen Kommission, beantwortete die Fragen.
Der Sprecher der Europäischen Kommission, Margaritis Schinas, eröffnete das Treffen und betonte nachdrücklich, dass weder er noch Faull und die Kommission noch über einen Austritt Großbritanniens aus der EU spekuliert hätten. Ihrer Ansicht nach sei eine Einigung erzielt worden, und nun liege die Entscheidung beim britischen Volk. Mögliche Szenarien nach der Abstimmung am 23. Juni, beispielsweise was in Schottland passieren könnte, wurden nicht diskutiert.
Der erste Aspekt, den sowohl Faull als auch Schinas nachdrücklich betonen wollten, war, dass die Kommission keinen Wahlkampf gegen den Brexit führen wird. Nicht einmal im Falle falscher Nachrichten oder Ungenauigkeiten in den britischen Medien. Die Kommission hofft zwar, dass die Briten für den Verbleib stimmen, doch das ist auch schon alles, was ihre Unterstützung für das Brexit-Gegner-Lager betrifft.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den Faull klarstellte, war, dass die erzielte Einigung in keiner Weise im Widerspruch zu den geltenden europäischen Verträgen steht. Bei einer erneuten Vertragsänderung werden die neuen Maßnahmen in die Verträge aufgenommen, die Einigung zwingt jedoch nicht dazu, dies sofort zu tun.
Darüber hinaus wurde betont, dass das Abkommen mit dem Referendum entscheidend sei. Sollte sich Großbritannien für einen Austritt aus der EU entscheiden, wird das Abkommen aufgehoben und nicht umgesetzt. Sollten einzelne Punkte des Abkommens für einzelne Mitgliedstaaten von Interesse sein, werden sie anschließend diskutiert.
Bei den Einzelheiten des Abkommens drehte sich die Diskussion vor allem um das Kindergeld und die Möglichkeit einer siebenjährigen Notausreise aus Großbritannien für Kinder von Einwanderern.
Faull stellte klar, dass diese Maßnahme nicht die Leistungen ausländischer Arbeitnehmer, sondern nur die Leistungen für deren Kinder betreffe. Er erklärte, dass ein Indexierungssystem eingeführt werden könne, um die Kosten des Kindergeldes je nach tatsächlichem Wohnsitz der Kinder zu skalieren.
Jedes Land, das die Kriterien dieser Maßnahme erfüllt, kann sich bewerben. Faull sagte jedoch, er kenne die Position einzelner Mitgliedstaaten nicht. Die Details dieses Vorschlags müssen noch ausgearbeitet werden.
Abschließend wurde Faull gefragt, ob dieser Deal einen gefährlichen Präzedenzfall für die EU darstelle, der es jedem Mitgliedsstaat erlaube, auf Kosten einer stärkeren EU bessere Bedingungen zu fordern. Er antwortete, dass die Kommission stets auf die Anliegen der Mitgliedsstaaten eingehe.
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