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Parlaments und des Rates in der Nähe, um die EU-Fluggastdatensätzen (PNR) Richtlinie befassen

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FlugzeugBeim fünften Trilog (Dreiergespräche zwischen den Verhandlungsführern von Parlament, Rat und Kommission) am Mittwochnachmittag (2. Dezember) ist eine vorläufige Einigung über die EU-Vorschriften zur Nutzung von Fluggastdaten zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität in Sicht gekommen.

Der Verhandlungsführer des Bürgerrechtsausschusses des Parlaments zum EU-PNR-Vorschlag, Timothy Kirkhope (EKR, UK), hat den AStV (Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten) gebeten, sich hinsichtlich der maximalen Speicherdauer unverschlüsselter Daten der Position des Parlaments anzunähern. Der Rat fordert neun Monate, während Kirkhope eine maximale Speicherdauer von sechs Monaten für angemessener hält.

Kirkhope sagte: „Ich setze mich dafür ein, dass das Parlament das bestmögliche Abkommen erzielt. Natürlich müssen beide Seiten Kompromisse eingehen, aber ich glaube, neun Monate sind zu lang, um unverschlüsselte Daten aufzubewahren. Wenn der Rat in diesem Punkt Fortschritte erzielt, werden wir meiner Meinung nach eine Einigung erzielen, die ich dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten zur Genehmigung vorlegen kann.“

Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass ein EU-PNR-System mit einem robusten Schutz personenbezogener Daten 28 EU-PNR-Systemen und einem Flickenteppich von Regelungen weit vorzuziehen ist. Wir stehen kurz vor einer Einigung, und ich hoffe, der Rat wird das Angebot annehmen.

Nächste Schritte

Der AStV wird den Antrag voraussichtlich heute Abend beraten. Sollte er angenommen werden, wird der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres voraussichtlich in der kommenden Woche darüber abstimmen. Der Richtlinienentwurf wird dann Anfang 2016 dem gesamten Parlament zur Abstimmung vorgelegt und vom EU-Ministerrat formell angenommen.

Die Mitgliedsstaaten müssen die EU-PNR-Richtlinie spätestens zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.

Großbritannien und Irland haben sich dieser Richtlinie angeschlossen, während Dänemark bei der Gesetzgebung im Bereich Justiz und Inneres eine generelle Ausnahmeregelung hat.

Das Anonymisieren von Daten durch „Maskieren“ bedeutet, dass bestimmte Datenelemente dieser Daten für einen Benutzer unsichtbar gemacht werden, wie etwa Name(n), einschließlich der Namen anderer Passagiere im PNR und Anzahl der gemeinsam reisenden Reisenden im PNR, Adress- und Kontaktinformationen usw.

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