EU
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erkennt das Recht von gleichgeschlechtlichen Paaren, um rechtlich anerkannt werden

Am 21. Juli 2015 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig Oliari und andere gegen Italien dass Italiens Versäumnis, gleichgeschlechtlichen Paaren irgendeine Form der rechtlichen Anerkennung zu gewähren, gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.
Dies ist ein bahnbrechendes Urteil nicht nur für Italien, sondern für ganz Europa, da der EGMR zum ersten Mal das Recht gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auf rechtliche Anerkennung anerkannt hat. Das Kammerurteil forderte die italienische Regierung auf, Lebenspartnerschaften oder eingetragene Partnerschaften einzuführen, um diese Ungleichheit zu beseitigen.
ILGA-Europa begrüßt die Entscheidung des EGMR herzlich und wartet gespannt auf die Maßnahmen der italienischen Regierung zur Umsetzung dieses Urteils. Jetzt muss sich Italien mit dem Ungleichgewicht zwischen Recht und Realität auseinandersetzen, das innerhalb seiner Grenzen besteht; Gleichgeschlechtlichen Paaren in festen Beziehungen, die anerkannt werden wollen, muss ausreichend Rechtsschutz gewährt werden. Das Urteil stellt fest, dass das italienische Verfassungsgericht zuvor in einem Fall aus dem Jahr 2010 auf die Notwendigkeit hingewiesen hatte, gleichgeschlechtliche Paare anzuerkennen, und dass Versprechen aufeinanderfolgender Regierungen, in dieser Angelegenheit tätig zu werden, zunichte gemacht wurden.
Paulo Corte-Real, Ko-Vorsitzender des ILGA-Europa-Vorstands, sagte: „Dieses Urteil ist ein Aufruf zum sofortigen Handeln in Italien. Die positive öffentliche Meinung und die politische Unterstützung, die nach dem irischen Referendum zur Ehegleichheit in Italien so deutlich zu spüren waren, führten dazu, dass das lange erwartete Partnerschaftsgesetz noch vor dem Sommer versprochen wurde. Wir waren sehr enttäuscht, dass es bis zur Wiederaufnahme der Parlamentssitzung im Herbst verschoben wurde. Diese Entscheidung macht deutlich, dass die italienischen Politiker rasch und entschlossen handeln müssen.“
Während das Oliari-Urteil nur für Italien rechtsverbindlich ist, signalisiert es eine bedeutende Weiterentwicklung des EGMR-Ansatzes, der nun das Recht gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auf offizielle Anerkennung bekräftigt. Das Gericht wies darauf hin, dass 24 der 47 Mitgliedstaaten des Europarates gleichgeschlechtlichen Paaren Schutz und Anerkennung gewähren; Dies ist ein Trend, der einfach nicht ignoriert werden kann. Es wird LGBTI-Befürwortern in den verbleibenden Europaratsstaaten, die gleichgeschlechtliche Paare nicht anerkennen, überzeugende Argumente für den Schutz liefern.
Joyce Hamilton, Co-Vorsitzende des Vorstands der ILGA-Europa, fügte hinzu: „Wir hoffen wirklich, dass dieses Urteil den Prozess der rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften nicht nur in Italien, sondern auch in anderen 22 Ländern des Rates beschleunigen wird.“ Europa, das gleichgeschlechtliche Partnerschaften derzeit nicht gesetzlich anerkennt. Wir ermutigen Politiker und Gesetzgeber in diesen Ländern, über das Urteil und die Realität gleichgeschlechtlicher Partnerschaften nachzudenken und sich für Gleichheit, Respekt und Würde für alle Paare einzusetzen.“
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