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10 Dezember: Präsident Juncker und Kommissionsmitglieder wird von den EU-Gerichtshof vereidigt werden

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juncker-team-bPräsident Juncker und alle Mitglieder der Europäischen Kommission werden die in den Verträgen festgelegte feierliche Verpflichtung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in einer feierlichen Sitzung am Mittwoch, dem 10. Dezember 2014, in Luxemburg eingehen.

Mit dieser feierlichen Verpflichtung verpflichten sich die Mitglieder der Kommission, die Verträge und die Charta der Grundrechte der EU zu respektieren und ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit und im allgemeinen Interesse der Union wahrzunehmen. Hierzu gehört auch die förmliche Verpflichtung, keine Weisungen von einer Regierung oder einer anderen Institution, Körperschaft, Ämter oder Körperschaft einzuholen oder entgegenzunehmen, sich aller Handlungen zu enthalten, die mit ihren Pflichten oder der Erfüllung ihrer Aufgaben unvereinbar sind, und ihre Pflichten zu respektieren während und nach ihrer Amtszeit. Insbesondere versprechen die Mitglieder der Kommission, die Pflicht zu respektieren, „sich bei der Annahme bestimmter Ernennungen oder Vorteile nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt mit Integrität und Diskretion zu verhalten“.

Hintergrund

Dass die Mitglieder der Europäischen Kommission bei ihrem Amtsantritt eine „feierliche Verpflichtung“ eingehen müssen, hat eine lange Tradition. Diese Bestimmung wurde erstmals im Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1957) aufgenommen und für jede einzelne Kommission angewendet, die ab diesem Datum ihr Amt antrat. Bei jedem neuen Vertrag wird der Wortlaut der feierlichen Verpflichtung leicht an die neue Rechtslage angepasst. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (2009) enthält der Text auch einen Verweis auf die EU-Charta der Grundrechte. Die Zuständigkeiten und Pflichten der Kommissionsmitglieder sind in Art. 17 geregelt. 245 des Vertrags über die Europäische Union und Art. XNUMX des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

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