EU
Abgeordnete unterstützen Einigung mit Rat über automatisches Notrufsystem für Autos
Eine Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat über a Das am Montagabend (1. Dezember) vereinbarte lebensrettende automatische Notrufsystem für Autos wurde am Donnerstag (4. Dezember) von den Abgeordneten des Binnenmarktausschusses unterstützt. Das „eCall“-System würde zum Anrufen die 112-Nummer verwenden Die Rettungskräfte können so automatisch den Unfallort erreichen und so Leben retten und die Schwere von Verletzungen verringern. Der Deal sieht vor, dass alle neuen Automodelle ab dem 31. März 2018 mit der eCall-Technologie ausgestattet sein müssen.
„Zu viele Menschen sterben bei Unfällen auf Europas Straßen. Das eCall-System wird dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu verbessern, indem es den Rettungsdiensten ermöglicht, Unfallopfer viel schneller zu lokalisieren und zu erreichen. Als öffentlicher Dienst wird eCall für alle Bürger kostenlos sein, unabhängig vom Auto.“ " sagte Berichterstatterin Olga Sehnalova (S&D, CZ).
Jedes Jahr kümmern sich Rettungsdienste in der gesamten EU um Verkehrsunfälle, bei denen im Jahr 2013 26,000 Menschen ums Leben kamen.
Das bordeigene eCall-System nutzt die Notruftechnologie 112, um die Rettungsdienste automatisch auf schwere Verkehrsunfälle aufmerksam zu machen. Dadurch können sie sofort über die Art und den Umfang der erforderlichen Rettungsaktion entscheiden, was wiederum dazu beiträgt, schneller vor Ort zu sein, Leben zu retten, die Schwere von Verletzungen zu verringern und die Kosten für Staus zu senken.
Datenschutz: keine Fahrzeugverfolgung
Die Abgeordneten haben die Datenschutzklausel des Gesetzesentwurfs verschärft, um die Verfolgung von mit eCall ausgestatteten Fahrzeugen vor dem Unfall auszuschließen. Gemäß der vereinbarten Vereinbarung würde der automatische Notruf dem Notfall nur grundlegende Mindestdaten wie die Fahrzeugklasse, die Art des verwendeten Kraftstoffs, den Zeitpunkt des Unfalls und den genauen Ort übermitteln.
Die Abgeordneten änderten außerdem den Gesetzesentwurf, um sicherzustellen, dass von Notrufzentralen oder ihren Servicepartnern gesammelte Daten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person, der „betroffenen Person“, an Dritte weitergegeben werden dürfen. Hersteller müssen außerdem sicherstellen, dass das Design der eCall-Technologie eine vollständige und dauerhafte Löschung der erfassten Daten ermöglicht. Klare Informationen über die Verarbeitung von eCall-Daten müssten in die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs aufgenommen und online verfügbar sein, fügten die Abgeordneten hinzu.
Alternative Systeme
Da einige Hersteller den Fahrern bereits eCall-ähnliche Dienste über private Callcenter anbieten, sieht die Vereinbarung die Koexistenz zweier Systeme (öffentlicher eCall und eCall-unterstützte Drittanbieterdienste (TPS)) vor, sofern dies bei 112-basiertem eCall der Fall ist immer automatisch verfügbar, wenn TPS nicht funktioniert, und dass Fahrzeugbesitzer jederzeit öffentliche eCall-Dienste anstelle privater Dienste wählen können.
Bereit ab Frühjahr 2018
Alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen müssen bis spätestens 31. März 2018 mit dem eCall-System ausgestattet sein. In den folgenden drei Jahren wird die Europäische Kommission prüfen, ob eCall auf andere Fahrzeuge wie Busse ausgeweitet werden sollte. Busse oder Lastwagen, heißt es im Vertragstext.
Nächste Schritte
Das Abkommen, das mit 30 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen angenommen wurde, muss nun voraussichtlich im März 2015 von allen EU-Mitgliedstaaten und schließlich vom gesamten Parlament offiziell genehmigt werden.
Mehr Infos
Profil der Mitberichterstatterin Olga Sehnalova (S&D, CZ)
Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
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