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Der Bürgerbeauftragte kritisiert, dass die Kommission den Zugang zu wichtigen Beweisen bei Kartelluntersuchungen verzögert habe

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Infineon_Deutschland_DresdenDie Europäische Ombudsfrau, Emily O'Reilly, hat die Europäische Kommission dafür kritisiert, dass sie dem deutschen Unternehmen Infineon, gegen das im Rahmen der Kartelluntersuchung zu Smartcard-Chips ermittelt wurde, nur verzögert Zugang zu Beweismitteln gewährt habe. Infineon wurde schließlich mit einer Geldstrafe von mehr als XNUMX % belegt 82 Millionen für die Mitgliedschaft in diesem Kartell. Nach Ansicht von Infineon hat die Kommission ihre Verteidigungsrechte dadurch verletzt, dass sie ihr die elektronische Version einer internen E-Mail eines Wettbewerbers vorenthalten hat, die nach Angaben der Kommission Infineon in das Kartell verwickelt hatte. Infineon wollte diese Beweise erhalten, da es Zweifel an der Echtheit der E-Mail hatte.

O'Reilly erklärte: „Die Kommission sollte bei der Durchführung von Wettbewerbsuntersuchungen äußerste Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit walten lassen. Indem die Kommission wichtige Beweise nicht früher an Infineon weitergab, riskierte sie, ihre Untersuchung zu gefährden.“

Verzögerung der Beweiserbringung um sechs Monate

Am 3. September 2014 verhängte die Kommission Geldbußen in Höhe von insgesamt 138 Millionen gegen Infineon, Philips, Samsung und Renesas wegen der Bildung eines Kartells auf dem Markt für Smartcard-Chips.

Am 28. Juli 2014, etwas mehr als einen Monat vor Erlass dieser Entscheidung, übermittelte die Kommission Infineon eine elektronische Kopie einer internen E-Mail eines Wettbewerbers. Die fragliche E-Mail war laut Infineon ein zentraler Beweis für die Untersuchung der Kommission. Das Unternehmen hatte jedoch seine Echtheit angezweifelt. Die elektronische Kopie dieser E-Mail stelle nach Ansicht der Kommission einen glaubwürdigen Beweis dar.

Obwohl der Kommission die elektronische Kopie der E-Mail bereits seit Januar 2014 vorlag, übermittelte sie diese erst Ende Juli an Infineon. Nach Angaben von Infineon bedeutete diese Verzögerung, dass das Unternehmen nur eine Woche Zeit hatte, um die komplexe Analyse durchzuführen, die erforderlich war, um zu zeigen, ob es echt war.

In ihrer Antwort an den Bürgerbeauftragten lieferte die Kommission keine überzeugende Erklärung für die Verzögerung bei der Übermittlung dieser Beweise an Infineon. Die Bürgerbeauftragte schloss ihre Untersuchung daher mit der Kritik ab, dass die Kommission die Beweise nicht früher an Infineon weitergeleitet habe.

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Der vollständige Text der Entscheidung ist finden Sie hier.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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