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Behinderungen

Europäische Kommission verbessert den Zugang zu Bahnreisen für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität

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bpcBKAaT4m5MEG4PqzpvtWhwG0gh9su2_Ri7gw4qWGG7TFQZJw-tscs0-chOhzqi2aFSlbOtTOSH52FeDPsyv4MmDxig7viHk6bxvhpTQMN0=s0-d-e1-ftDie neuen Vorschriften gelten ab Januar 2015 für das gesamte europäische Eisenbahnnetz. Mehr Bürger mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität können somit unter verbesserten Bedingungen mit dem Zug fahren.

Die Kommission wird gleichzeitig einen vollständigen Satz überarbeiteter TSI verabschieden. Diese neuen Vorschriften werden die technischen Anforderungen an die Eisenbahn vereinfachen und auf das gesamte Eisenbahnsystem in der EU ausweiten. Dies wird weitere Vorteile haben, darunter die Erleichterung des Verkehrsverkehrs in der EU und die Vereinfachung der Rechtsvorschriften für Industrie und Verwaltung.

Der Hintergrund

Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) werden in Übereinstimmung mit den Interoperabilitätsregeln (Richtlinie 2008/57 / EG) verabschiedet und definieren die technischen und betrieblichen Standards, die eingehalten werden müssen, um sicherzustellen, dass Züge europaweit ohne technische Probleme fahren können die grundlegenden Anforderungen erfüllen (Sicherheit, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit, Gesundheit, Umweltschutz, technische Kompatibilität und Zugänglichkeit).

TSI decken alle Aspekte der Schienensysteme ab, z. B. Infrastruktur, Energie, Fahrzeuge, Verkehrsbetrieb und Telematikanwendungen für Fahrgäste und Güterverkehr. Diese Verbesserungen der Zugänglichkeit stehen auch im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Bahnfahrgäste und insbesondere mit ihren Bestimmungen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität auf Zugang und Unterstützung auf der Schiene .

Website der Generaldirektion Mobilität und Verkehr

 

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