EU
Arbeitszeit: Kommission Regeln für die Binnenschiff Arbeiter auf einer Vereinbarung der Sozialpartner basiert schlägt

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, in dem spezifische Arbeitszeitregeln für den Binnenschifffahrtssektor festgelegt sind. Mit diesem Vorschlag würde die Einigung von Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in diesem Sektor auf EU-Ebene umgesetzt. Das Abkommen legt Mindestvorschriften für die Arbeitszeit von Passagier- oder Frachtschiffen in der Binnenschifffahrt in der EU fest. Diese Regeln würden für Besatzungsmitglieder und Bordpersonal gelten und würde den General ergänzen Arbeitszeitrichtlinie(2003 / 88 / EG), die keine Binnenschifffahrtsarbeiter erfasst.
László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, kommentierte: Gute Arbeitsbedingungen und angemessene Ruhezeiten, die der Arbeit auf Binnenwasserstraßen angepasst sind, sind für die Gesundheit und Sicherheit der Besatzungen und des Bordpersonals und damit für die Verkehrssicherheit von entscheidender Bedeutung. Da über 75 % des Binnenschiffsverkehrs über mehrere Mitgliedstaaten verteilt sind, ist es sinnvoll, Regeln auf EU-Ebene zu vereinbaren, und Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind am besten in der Lage, diese auszuarbeiten. Als Eigeninitiative der europäischen Sozialpartner ist die Vereinbarung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt ein hervorragendes Beispiel für einen erfolgreichen sozialen Dialog. Die Europäische Kommission respektiert die Rolle der Sozialpartner und setzt sich dafür ein, den sozialen Dialog auf EU-Ebene zu fördern.
Nach Zustimmung des Rates würde der Richtlinienvorschlag dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen für 31,000 Besatzungsmitglieder und das Bordpersonal zu verbessern und die Wettbewerbsbedingungen für die 9,645 in diesem Sektor tätigen Unternehmen zu verbessern.
Unter dem Vorschlag:
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Die Gesamtarbeitszeit konnte 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten, obwohl dies über bis zu 12 Monate gemittelt werden konnte
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Die gesamte Nachtarbeitszeit konnte 42 Stunden pro Woche nicht überschreiten
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Die Arbeitnehmer hätten Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Jahresurlaub und auf bezahlte jährliche Gesundheitschecks.
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Arbeitnehmer hätten Anspruch auf mindestens zehn Stunden Ruhezeit täglich (davon mindestens sechs Stunden am Stück) und auf insgesamt mindestens 10 Stunden Ruhezeit pro Woche.
Hintergrund
Es gibt mErz als 37,000 Kilometer von Binnenwasserstraßen in der EU verbinden Hunderte von Städten und Industrieregionen. 20 von 28 Mitgliedstaaten haben Binnenwasserstraßen und 13 sind durch Binnenwasserstraßen miteinander verbunden. In der EU werden jährlich rund 500 Millionen Tonnen Fracht auf Binnenwasserstraßen transportiert. Über 75% des Binnenschiffsverkehrs findet in mehreren Mitgliedstaaten statt. Die Vereinbarung über die Arbeitszeitregelungen für die Binnenschifffahrt geht auf eine Initiative der Europäischen Binnenschifffahrtsunion (EBU) und der Europäischen Schifferorganisation (ESO) als Vertreter der Arbeitgeberseite sowie der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) als Vertreterin der Arbeitnehmerseite zurück. Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf EU-Ebene schlossen diese Vereinbarung am 15. Februar 2012 und forderten die Kommission auf, sie dem Rat zur Umsetzung in Form einer Richtlinie vorzulegen, gemäß Artikel 155 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV). Auf diese Aufforderung hin hat die Kommission das Abkommen auf seine Rechtmäßigkeit in Bezug auf das EU-Recht, das Mandat und die Repräsentativität der Unterzeichnerorganisationen, die Auswirkungen der Bestimmungen auf kleine und mittlere Unternehmen sowie seine wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen geprüft.
Der Arbeitszeitrichtlinie (2003/88 / EG) gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer. Entscheidende Aspekte in Bezug auf tägliche Ruhe, Pausen, wöchentliche Ruhezeit und Dauer der Nachtarbeit gelten jedoch nicht für den Verkehrssektor.
Für diese Sektoren sieht die Arbeitszeitrichtlinie einen sektoralen Ansatz mit der Möglichkeit getrennter Bestimmungen vor, die an die spezifischen Bedürfnisse der verschiedenen Verkehrssektoren angepasst sind (Artikel 14 der Richtlinie). Dieser Ansatz war erforderlich, da Arbeitnehmer im Verkehrssektor spezifische Arbeitsmuster haben, zu denen beispielsweise lange Arbeitszeiten in kurzen Zeiträumen gehören und die an ihrem Arbeitsplatz leben oder weit von zu Hause entfernt arbeiten.
Für mobile Arbeitnehmer existieren bereits sektorale EU-Arbeitszeitrichtlinien, die Vereinbarungen europäischer Sozialpartner umsetzen Zivilluftfahrtgrenzüberschreitend SchienenverkehrUnd für Seeleute.
Der heute vorgelegte Vorschlag trägt den besonderen Arbeitsbedingungen in der Binnenschifffahrt Rechnung. Er bietet eine gewisse Flexibilität, um den Besonderheiten dieses Sektors gerecht zu werden und gleichzeitig ein hohes Maß an Gesundheits- und Sicherheitsschutz für die Arbeitnehmer zu gewährleisten. Er gilt sowohl für Besatzungsmitglieder als auch für Bordpersonal (z. B. Köche, Reinigungskräfte oder Musiker auf Passagierschiffen).
Der Vorschlag wird dem Rat zur Annahme als Richtlinie des Rates übermittelt. Das Europäische Parlament wird gemäß Artikel 155 Absatz 2 der EU informiert Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV).
Weitere Informationen
News auf GD Beschäftigung Website
Analytisches Dokument zum Vorschlag
Sonstige sektorale EU-Arbeitszeitrichtlinien
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