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Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von E-Plus von Telefónica Deutschland unter Auflagen

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sprechen_auf_mobiltelefonNach eingehender Prüfung hat die Europäische Kommission die geplante Übernahme des deutschen Mobilfunkgeschäfts E-Plus des niederländischen Telekommunikationsanbieters KPN durch Telefónica Deutschland (Telefónica) gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung erfolgt unter der Bedingung der vollständigen Umsetzung eines von Telefónica vorgelegten Verpflichtungspakets. Die Kommission hatte Bedenken, dass der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form zwei enge Wettbewerber und wichtige Wettbewerbskräfte vom deutschen Mobilfunkmarkt verdrängt und die Position virtueller Mobilfunknetzbetreiber (MVNOs) und Dienstanbieter zum Nachteil der Verbraucher weiter geschwächt hätte. Um diese Bedenken auszuräumen, hat Telefónica Verpflichtungszusagen vorgelegt, die den Eintritt neuer Wettbewerber in den deutschen Mobilfunkmarkt sicherstellen und die Position bestehender Wettbewerber stärken. Diese Verpflichtungszusagen räumen die Bedenken der Kommission aus. Siehe auch MEMO / 14 / 460.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: „Die von Telefónica eingegangenen Abhilfemaßnahmen stellen sicher, dass die Übernahme von E-Plus den Wettbewerb auf den deutschen Telekommunikationsmärkten nicht beeinträchtigt. Die Verbraucher werden weiterhin von den Vorteilen eines wettbewerbsorientierten Marktes profitieren."

Der Zusammenschluss würde den dritt- und den viertgrößten Mobilfunknetzbetreiber (MNO) in Deutschland zusammenführen und zu einer Marktstruktur mit drei MNO ähnlicher Größe führen. Neben dem Verlust des Wettbewerbs zwischen den fusionierenden Unternehmen, die derzeit auf der Endkundenebene enge Wettbewerber sind, würde die Fusion E-Plus und Telefónica als wichtige Wettbewerber vom Markt verdrängen und ihre Anreize zu aggressivem Wettbewerb verändern. Ebenso würden die Anreize der anderen MNO – Deutsche Telekom und Vodafone – zu aggressivem Wettbewerb sinken. Schließlich sind die Möglichkeiten und Anreize anderer Akteure – MVNOs, Serviceprovider und Marken-Reseller –, auf der Endkundenebene Wettbewerbsdruck auf MNOs auszuüben, bereits heute begrenzt und würden nach der Übernahme weiter sinken. Zudem ist der Markt durch hohe Markteintrittsbarrieren für neue Wettbewerber und fehlende ausgleichende Nachfragemacht der Endverbraucher gekennzeichnet. Aus all diesen Gründen befürchtete die Kommission, dass der Zusammenschluss in seiner ursprünglichen Form zu höheren Preisen und einem verringerten Wettbewerb zum Nachteil der deutschen Verbraucher geführt hätte.

The Commitments

Um diese Bedenken auszuräumen, übermittelte Telefónica Verpflichtungen, die auf drei Komponenten beruhten:

1) Zunächst bot Telefónica ein Paket von Zusagen zur kurzfristigen Absicherung an Eintrag oder Erweiterung eines oder mehrerer MVNOs die mit der fusionierten Einheit konkurrieren wird. MVNOs bieten Verbrauchern Mobilfunkdienste über den Zugang zum Netz der Mobilfunknetzbetreiber an. Telefónica verpflichtet sich zu verkaufen, bevor die Akquisition abgeschlossen ist, bis zu 30 % der Netzkapazität des fusionierten Unternehmens an einen oder mehrere (bis zu drei) MVNO(s) in Deutschland gegen feste Gebühren. Die Kapazität wird anhand der Bandbreite gemessen, und die neuen MVNOs erhalten eine dedizierte Leitung aus dem Netz des fusionierten Unternehmens für Sprach- und Datenübertragung. Dieses Modell ist effektiver als das typische Prepaid-Modell, das MVNOs und Diensteanbieter derzeit in Deutschland – und allgemeiner in Europa – verwenden und bei dem sie für den Netzzugang pro Nutzung zahlen. Die Untersuchung der Kommission in diesem Fall hat auch gezeigt, dass das Modell für den deutschen Telekommunikationsmarkt tragfähig ist. Durch die feste Kapazität, zu deren Vorauszahlung sie sich verpflichtet haben, haben die MVNOs tatsächlich größere Anreize, die zugesagte Kapazität durch attraktive Preise und innovative Dienste zu nutzen.

Mit dieser Maßnahme wird sichergestellt, dass bis zu drei MVNOs mit der erforderlichen Sicherheit auf den deutschen Markt gelangen. Sie können zusammen mit den drei verbleibenden MNOs und den anderen (Nicht-MNO-) Spielern sicherstellen, dass a ausreichender Wettbewerb auf dem deutschen Mobilfunkmarkt Damit die Beseitigung von E-Plus keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken hervorruft.

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2) Zweitens verpflichtet sich Telefónica, zu bieten Funkwellenspektrum und bestimmte Vermögenswerte zu veräußern Entweder an einen neuen Mobilfunknetzbetreiber oder später an den / die Mobilfunknetzbetreiber, der / die dank des ersten Teils der Zusagen die Netzkapazität in Anspruch genommen haben wird / werden. Diese Vermögenswerte könnten in Verbindung mit der bevorstehenden Frequenzauktion, die von der deutschen Telekommunikationsbehörde organisiert wird, den Eintritt in den deutschen Markt erleichtern oder in Zukunft die Entwicklung eines neuen Mobilfunknetzbetreibers ermöglichen.

3) Drittens verpflichtet sich Telefónica, bestehende Großhandelsverträge mit den Partnern von Telefónica und E-Plus (MVNOs und Serviceprovidern) zu verlängern und künftig allen interessierten Akteuren 4G-Großhandelsdienste anzubieten. Darüber hinaus verpflichtet sich Telefónica, seinen Großhandelspartnern den Wechsel ihrer Kunden zwischen Mobilfunknetzbetreibern zu erleichtern.

Dieses Mittel verbessert die Position deutscher MVNOs und Dienstleister Telefónica oder E-Plus gewähren derzeit Wholesale-Zugriff, da sie Planungssicherheit für 2G- und 3G-Dienste erhalten. Darüber hinaus kann die Möglichkeit, Zugang zu 4G-Diensten zu erhalten, auch wenn sie nicht in Anspruch genommen wird, von in Deutschland tätigen MVNOs und Service Providern genutzt werden, um ihre Verhandlungsposition gegenüber der Deutschen Telekom und Vodafone zu verbessern.

Mit diesen Verpflichtungen gehen wir auf die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission ein und berücksichtigen dabei gebührend die verschiedenen Arten von Wettbewerbern und Geschäftsmodellen, die auf dem deutschen Markt bestehen können, sowie die Marktrealität, beispielsweise die Präsenz einer beträchtlichen Zahl von MVNOs und Dienstanbietern in Deutschland.

Die Kommission gelangte daher zu dem Schluss, dass die durch die Zusagen geänderte Transaktion keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft. Diese Entscheidung ist von der vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen abhängig.

Hintergrund

Telefónica teilte der Kommission am 31 Oktober 2013 die geplante Übernahme von E-Plus mit. Die Kommission leitete eine eingehende Untersuchung zu 20 ein. Dezember 2013 (sehen IP / 13 / 1304). Am 26. Februar 2014 wurde eine Mitteilung der Beschwerdepunkte angenommen, in der die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission dargelegt wurden. Während des gesamten Verfahrens arbeitete die Kommission eng mit der deutschen Wettbewerbsbehörde und der deutschen Telekommunikationsregulierungsbehörde, der Bundesnetzagentur, zusammen.

Unternehmen

Telefónica und E-Plus sind beide Mobilfunknetzbetreiber und bieten Endverbrauchern in Deutschland sowie in verwandten Märkten wie dem Großhandel für Netzzugang und Anruferstellung Mobilfunkdienste an. Telefónica ist eine Tochtergesellschaft der Telefónica SA mit Hauptsitz in Spanien. E-Plus ist eine Tochtergesellschaft des niederländischen Betreibers Koninklijke KPN NV (KPN). In Deutschland sind in diesen Märkten nur zwei weitere Mobilfunknetzbetreiber vertreten, nämlich die Deutsche Telekom und Vodafone. Neben den vier Mobilfunknetzbetreibern sind derzeit MVNOs und Dienstleister auf dem Markt tätig, darunter Freenet, 1 & 1 und Drillisch. Mobilfunknetzbetreiber arbeiten außerdem mit Markenhändlern zusammen, die in ihrem Auftrag Verträge über Mobilfunkdienste vertreiben.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte zu bewerten (siehe Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung) Und den Konzentrationen, die den wirksamen Wettbewerb im EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Derzeit laufen drei weitere Fusionskontrollverfahren der Phase II. Das erste betrifft die geplante Übernahme bestimmter Zement- und anderer Baustoffaktiva von Holcim durch Cemex (sieheIP / 14 / 472). Die Frist für eine Entscheidung in diesem Fall ist 5 September 2014. Der zweite betrifft die geplante Übernahme von Titandioxid - Aktiva von Rockwood durch Huntsman (vgl IP / 14 / 220) mit einer Frist für die endgültige Entscheidung über 18 September 2014. Der dritte betrifft die geplante Übernahme des niederländischen Kabelnetzbetreibers Ziggo durch Liberty Global (vgl IP / 14 / 540). Die Frist für eine Entscheidung in diesem Fall ist 17 Oktober 2014.

 

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