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Ukraine verschiebt Phase der Liberalisierung der Visaprozess 2nd

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großAm 27 Mai nahm die Kommission ihren vierten Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung (VLAP) durch die Ukraine an. Es kommt zu dem Schluss, dass Die Ukraine hat die erforderlichen rechtlichen, politischen und institutionellen Rahmenbedingungen geschaffen und erfüllt die Anforderungen der ersten Phase des Visadialogs. Die zweite Phase, in der die Kommission die Umsetzung all dieser Vorschriften prüfen wird, kann daher eingeleitet werden.

Diese Entscheidung ist ein weiteres wichtiges Ergebnis im Rahmen des Unterstützungspakets für die Ukraine, das die Kommission am 5-März vorgelegt hat (IP / 14 / 219).

Präsident Barroso sagte: „Der Vorschlag, zur zweiten Stufe des Aktionsplans zur Visaliberalisierung überzugehen, ist in erster Linie eine Anerkennung der wichtigen Gesetzesreformen, die in den letzten Monaten verabschiedet wurden. Während wichtige Arbeiten noch ausstehen, ist dies ein sehr konkretes Zeichen für die ukrainischen Behörden und Bürger, dass die Vorteile einer engeren Zusammenarbeit mit der EU mit Beharrlichkeit für alle real und greifbar sind."

„Ich bin mit den Ergebnissen unserer formellen Bewertung zufrieden und möchte den ukrainischen Behörden zu ihren anhaltenden Bemühungen gratulieren, eine visumfreies Regime mit der EU. Wir können jetzt zur zweiten Phase übergehen. Davon bin ich fest überzeugtAlle ukrainischen Institutionen werden ihre harte Arbeit fortsetzen und ich freue mich darauf, die Ergebnisse in Form einer konkreten und umfassenden Umsetzungsbilanz zu sehen“, sagte Inneres Kommissarin Cecilia Malmström.

Seit dem letzten Bericht der Kommission im November hat 2013 (IP / 13 / 1085) Hat sich die Ukraine verabschiedet Gesetze in den Bereichen Dokumentensicherheit, Asyl, Korruptionsbekämpfung, Antidiskriminierung und Datenschutz sowie andere Maßnahmen, um die festgestellten Lücken zu schließen.

Nach der Analyse dieser Reformen, einschließlich tMit dem letzten Änderungspaket, das das ukrainische Parlament am 13 im Mai angenommen hat, und der Auslegung des Obersten Fachgerichtshofs der Ukraine für Zivil- und Strafsachen gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass die Ukraine die verbleibenden Benchmarks der ersten Stufe erfülltn alle vom VLAP abgedeckten Bereiche. Infolgedessen kann die Bewertung der Benchmarks in der zweiten Phase des VLAP eingeleitet werden.

Die Kommission ist bereit, Unterstützung zu leistenüber die Umsetzung des rechtlichen, politischen und institutionellen Rahmens. Sie hofft, dass die ukrainischen Behörden die erforderlichen Ressourcen bereitstellen, um eine gründliche Umsetzung aller Vorschriften, einschließlich der Vorschriften zur Diskriminierung, zu gewährleisten, wo es den vollständigen Abschluss der Reform des Schutzrahmens erwartet.

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Hintergrund

Diese Entscheidung ist in den breiteren Kontext des Unterstützungspakets der Kommission eingebunden, in dem die Erleichterung der Mobilität tatsächlich eine wichtige Säule darstellt (siehe MEMO / 14 / 279) und stellt ein weiteres wichtiges Ergebnis im Rahmen des Unterstützungspakets für die Ukraine dar, das die Kommission am 5. März vorgelegt hat (vgl IP / 14 / 219).

Die verbesserte Mobilität der Bürger in einem sicheren und gut verwalteten Umfeld ist auch eines der Hauptziele der Östlichen Partnerschaft. Zu diesem Zweck führt die EU Visa-Liberalisierungsdialoge mit interessierten Partnerländern durch.

Das Hauptinstrument des Dialogs ist der Aktionsplan zur Visaliberalisierung, der auf jedes Partnerland zugeschnitten ist und in vier Blöcke unterteilt ist: i) Dokumentensicherheit, einschließlich biometrischer Daten; ii) integriertes Grenzmanagement, Migrationsmanagement, Asyl, iii) öffentliche Ordnung und Sicherheit; und iv) Außenbeziehungen und Grundrechte.

Der Aktionsplan enthält zwei Ebenen von Benchmarks: Benchmarks der ersten Phase in Bezug auf den allgemeinen politischen Rahmen (Rechtsvorschriften und Institutionen), die den Weg für Benchmarks der zweiten Phase in Bezug auf die wirksame und nachhaltige Umsetzung der einschlägigen Maßnahmen ebnen sollen.

Der EU-Ukraine Visa Liberalization Dialogue wurde am 29 Oktober 2008 gestartet und der VLAP wurde der Ukraine am 22 November 2010 vorgestellt.

Der Fortschrittsbericht ist der vierte seiner Art.

Mehr Infos

Vierte Fortschrittsbericht für die Ukraine
Cecilia Malmströms Website
Folgen Kommissarin Malmström auf Twitter
GD Inneres Website
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