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EuGH-Urteil: Suchmaschinen müssen Datenschutzrecht zu respektieren
Der Europäische Gerichtshof hat heute (14 Mai) entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber wie Google für die personenbezogenen Daten verantwortlich, die sie verarbeiten und dass die betroffenen Personen sind berechtigt, Löschung ihrer Daten aus dem Suchindex zu beantragen.
Jan Philipp Albrecht, Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament für Justiz und Inneres, kommentierte das Urteil wie folgt: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, auch Suchmaschinenbetreiber für die Einhaltung des Datenschutzrechts verantwortlich zu machen, ist die richtige Entscheidung. Das heutige Urteil stellt klar, dass Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich sind, auch wenn diese aus öffentlichen Quellen stammen. Betroffene Personen haben daher auch Anspruch auf Löschung. Der Gerichtshof hat zudem klargestellt, dass die Verknüpfung öffentlich zugänglicher Daten mit dem Profil einer Person eine neue und schwerwiegende Verletzung ihrer Rechte darstellt. Darüber hinaus stellt das Urteil klar, dass europäisches Datenschutzrecht anwendbar ist, sobald ein Verantwortlicher auf dem europäischen Markt tätig ist. Es ist nun wichtig, eine einheitliche und konsistente Datenschutzverordnung zu verabschieden, um die Durchsetzung dieser Rechte in allen Rechtsbereichen und in der gesamten EU zu stärken. Die Regierungen müssen beim nächsten Rat (Justiz und Inneres) im Juni endlich handeln.“
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