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Luftfahrt / Luftfahrt

Einzelne EU-weite Sicherheitsgenehmigung für ausländische Fluggesellschaften in die EU fliegen

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4d1212d6ca0e7322f0d6b415215105b1Die Europäische Kommission hat heute (29. April) eine neue Verordnung (bekannt als PART TCO) verabschiedet, die Fluggesellschaften von außerhalb der Europäischen Union den Weg ebnet, eine einzige EU-weite Sicherheitsgenehmigung für Flüge von, nach oder innerhalb der EU zu erhalten. Das neue System vermeidet unnötige Doppelarbeit und führt zu einer höheren Effizienz im Vergleich zum aktuellen Bewerbungsprozess. Die Genehmigung zur Bestätigung der EU-weiten Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards wird von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) erteilt und ist in der gesamten EU gültig.

Ausländische Fluggesellschaften müssen nicht mehr wie bisher einen separaten Antrag auf Sicherheitsgenehmigung für jeden Mitgliedstaat stellen, in den sie fliegen möchten.

Vizepräsident Siim Kallas, EU-Kommissar für Mobilität und Verkehr, erklärte: „Sicherheit steht in unserer Luftverkehrspolitik stets an erster Stelle. Diese neuen Vorschriften werden den bürokratischen Aufwand reduzieren und die Sicherheitsgenehmigungsverfahren für ausländische Fluggesellschaften vereinfachen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass sie alle notwendigen internationalen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dies wird den Flugverkehr von, in die EU und innerhalb der EU sicherer machen – zum Nutzen der europäischen Bürger und aller Reisenden in die EU.“

Die von der EASA erteilte Sicherheitsgenehmigung für Betreiber von Drittländern (TCO) gilt für alle kommerziellen Fluggesellschaften außerhalb der EU, die beabsichtigen, in das EU-Gebiet zu fliegen, und gilt für die gesamte EU. Die Sicherheitsgenehmigung ist Voraussetzung für die Erlangung der Betriebserlaubnis in jedem Mitgliedstaat. Die EASA ist gut aufgestellt, um die erforderliche Sicherheitsbewertung und laufende Überwachung der Betreiber in Drittländern durchzuführen.

Das neue Sicherheitsautorisierungssystem wird:

  • Harmonisierung der Anwendung internationaler Flugsicherheitsvorschriften in der gesamten EU - Infolgedessen wird es für ausländische Fluggesellschaften, die von, nach und innerhalb der EU operieren und ihrerseits Flugreisen in die EU unternehmen möchten, einfacher sein, die Einhaltung der internationalen Flugsicherheitsstandards zu überwachen sicherer;
  • Vereinfachung und Straffung des Antragsverfahrens durch Bereitstellung eines One-Stop-Shops oder einer einheitlichen EU-weiten Sicherheitsgenehmigung für ausländische Fluggesellschaften, die von, nach oder innerhalb der EU fliegen, und
  • ergänzen die bestehende EU-Verordnung zur Flugsicherheitsliste und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit des europäischen Flugverkehrs.

Mehr Infos

Website der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA)

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