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Fragen und Antworten: Verschärfung der Produktsicherheitsanforderungen und Marktüberwachungsregeln

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20131016PHT22415_originalDie Pläne der Abgeordneten zur Verschärfung der Produktsicherheitsvorschriften und der Marktüberwachung im Binnenmarkt umfassen eine verpflichtende „Made-in“-Kennzeichnung zur besseren Rückverfolgbarkeit von Non-Food-Produkten, eine stärkere Fokussierung auf Produkte, die Kinder ansprechen, eine schwarze Liste von Unternehmen, die wiederholt gegen EU-Sicherheitsvorschriften verstoßen, und strengere Strafen für den Verkauf gefährlicher Güter. Das Parlament hat den Mitgliedstaaten das Mandat erteilt, diese Pläne in erster Lesung auszuhandeln.
Das von der Europäischen Kommission im Februar 2013 vorgeschlagene Produktsicherheitspaket besteht aus zwei Verordnungsentwürfen zur Produktsicherheit und Marktüberwachung. Diese würden grundlegende Sicherheitsanforderungen für Waren festlegen und deren Durchsetzung regeln, um ein allgemeines Sicherheitsnetz für die Verbraucher bereitzustellen.
Sie würden auch die Einhaltung der EU-weiten Vorschriften zur Produktsicherheit erleichtern und die Marktüberwachung effektiver gestalten, um den Herausforderungen des globalen Marktes zu begegnen, einschließlich der wachsenden Reichweite und Anzahl der in die EU importierten und im Umlauf befindlichen Waren Diese Verordnungsentwürfe sollen die derzeitige allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie ersetzen und die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Akkreditierung und Marktüberwachung ändern. Mehr Infos

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