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Datenschutz: EUA hebt potenzielle Bedrohung für die Forschung hervor

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Datei0001845175736-e1368023770444Die Europäische Hochschulvereinigung (EUA) hat heute (25. April) eine Erklärung zu dem Vorschlag für eine allgemeine Datenschutzverordnung zum Schutz personenbezogener Daten und zur potenziellen Bedrohung der Forschung durch die vorgeschlagenen Änderungen des Zivilrechts des Europäischen Parlaments veröffentlicht Ausschuss für Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), der am 12. März 2014 vom Parlament angenommen wurde.
2012 schlug die Europäische Kommission eine umfassende Reform des EU-Rechtsrahmens zum Schutz personenbezogener Daten vor. Europäische Universitäten, die Forschung betreiben, die die Verwendung personenbezogener Daten erfordert, sind von der EU betroffen vorgeschlagene Datenschutzverordnung, die derzeit den Mitentscheidungsprozess durchläuft. Der Rat der Europäischen Union (Mitgliedstaaten) wird voraussichtlich noch in diesem Jahr seine Position festlegen.
Gestern Aussage erläutert den Standpunkt der EUA zu diesem Thema vor dem Treffen des Rates für Justiz und Inneres der EU, an dem Minister für Justiz und Inneres aus den EU-Mitgliedstaaten teilnehmen und das im Juni stattfinden soll. Die Erklärung soll die anwesenden Minister auf die Notwendigkeit aufmerksam machen, den Schutz einzelner Daten und ihre Verfügbarkeit für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung in Einklang zu bringen. In der Erklärung wird darauf hingewiesen, dass die EUA die Bedenken und Ansichten einer Reihe nichtkommerzieller Forschungsorganisationen teilt - wie in der Erklärung zum Wellcome Trust Website - in Bezug auf einige Änderungen des LIBE-Ausschusses zum Vorschlag der Kommission.
In der EUA-Erklärung heißt es außerdem: „Einige der Änderungen des LIBE-Ausschusses in Art. 42, Art. 81 und Art. 83 Beschränkungen auferlegen, die den wissenschaftlichen Fortschritt unbeabsichtigt gefährden können “in einer Reihe von Bereichen. Im Bereich der Sozialwissenschaften könnten Einschränkungen beispielsweise Langzeitstudien und -investitionen beeinträchtigen, und im Bereich der individualisierten Medizin und der personalisierten Präventivmedizin könnte die Wirksamkeit wesentlicher Instrumente stark beeinträchtigt werden.
EUA stellt fest, dass die Änderungen des LIBE-Ausschusses die Fähigkeit zur Durchführung von Medizin- und Gesundheitsforschung verändern würden (Art. 81). Die genauen rechtlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen für die wissenschaftliche Forschung in ganz Europa sind noch ungewiss, aber die unbeabsichtigten Folgen können ziemlich dramatisch sein. In der Erklärung wird auch betont, dass angemessene Mechanismen für die Sekundärverarbeitung von Daten (Art. 6 Abs. 4) und / oder die internationale Übermittlung von Daten (Art. 42) mit angemessenen Schutzbestimmungen wichtig sind, um große europäische Investitionen zu unterstützen (z. B. in Biobanken).
In der Erklärung der EUA werden die Minister nachdrücklich aufgefordert, den ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission anzunehmen, der „den Bedürfnissen der wissenschaftlichen Forschung gerecht wurde und über angemessene Mechanismen zum Schutz der Privatsphäre des Einzelnen in der Gesundheits- und medizinischen Forschung verfügt“ und insbesondere „die Inhalt der Artikel 81 und 83 in der ursprünglichen Fassung “. Die vollständige EUA-Erklärung kann heruntergeladen werden Here.

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